Hinweise zum Lehrgang
Allgemeines
Seit Inkrafttreten der Bestattermeisterverordnung am 15. September 2009 und Start der Vorbereitungskurse des Fachverlages des deutschen Bestattungsgewerbes im Mai 2010 haben insgesamt 414 Bestattermeister/innen ihre Meisterausbildung erfolgreich vor den Handwerkskammern Düsseldorf und Würzburg abgeschlossen (Stand November 2024).
Die Ausbildung zum Bestattermeister ist bundeseinheitlich durch Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft verbindlich geregelt. Sie ergänzt die Verordnung zum Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft und bietet für alle Absolventen der dreijährigen Ausbildung eine weitere Qualifikationsperspektive auf Meisterebene.
Unterrichtsmaterial
Die Module sind inhaltlich gestrafft. Es empfiehlt sich, die modulbezogenen Lehrgangsunterlagen jeweils vor dem Modul durchzuarbeiten. Damit erleichtern Sie sich das Verständnis für die im Unterricht behandelten Themen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Die Prüfungen unterliegen der Aufsicht und Verantwortung der zuständigen Handwerkskammer. Für die Prüfung Bestattermeister Teil I und II sind die Handwerkskammern Düsseldorf und Unterfranken Würzburg zuständig.
Rechtsvorschriften zum Download
Alle Fragen rund um Ihre Zulassung, evtl. Befreiungsanträge, Prüfungsablauf, Prüfungstermine oder Prüfungsergebnisse beantwortet Ihnen ausschließlich die Handwerkskammer, die Ihnen die Zulassung erteilt hat:
Zuständig für folgende Bundesländer:
Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Christina Luckas
HA-VI-3 Meister- und Fortbildungsprüfungen
Telefon: 0211 / 87 95 653
E-Mail: christina.luckas@@hwk-duesseldorf..de
Zuständig für folgende Bundesländer:
Baden-Würtemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Selina Gernert
Referentin für Meister- und Fortbildungsprüfungen
Telefon: 0931 / 30 90 8-1139
E-Mail: s.gernert@@hwk-ufr..de
Termine
Der Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH hat die entsprechenden Vorkenntnisse / Abschlüsse der Teilnehmer für die Anmeldungen bei den beiden Variaten berücksichtigt und aufgelistet, welche Prüfungen jeweils noch abgelegt werden müssen.
Aufgrund der Vorkenntnisse kann es zu Prüfungsbefreiungen kommen. Die Prüfungsbefreiungen müssen schriftlich bei der Zulassung und/oder Anmeldung zur Meisterprüfung bei dem Meisterprüfungsausschuss von den Teilnehmern beantragt werden.
Bestattermeister Teil I und II
Folgende Lehrgangsvariante kann gewählt werden:
Variante 1) Abschluss Bestattungsfachkraft oder ähnliche Vorkenntnisse
Variante 2) Abschluss Bürokommunikationsfachwirt und Bestattungsfachkraft
Möchten Sie einen Antrag auf Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) stellen, informieren Sie sich rechtzeitig auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de. Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Variante 1: Bestattermeister mit Abschluss Bestattungsfachkraft oder andere Vorkenntnisse
Bestattermeister Teil I und II Abschluss Bestattungsfachkraft oder andere Vorkenntnisse Nr. 2138
Die Fortbildung Bestattermeister ist berufsbegleitend konzipiert und findet in zeitlich versetzten Modulen statt.
Mehr Informationen- Beginn: 06.01.2025
- Münnerstadt, Düsseldorf, Voerde, Neuss und ONLINE
Bestattermeister Teil I und II Abschluss Bestattungsfachkraft oder andere Vorkenntnisse Nr. 2139
Die Fortbildung Bestattermeister ist berufsbegleitend konzipiert und findet in zeitlich versetzten Modulen statt.
Mehr Informationen- Beginn: 03.02.2025
- Münnerstadt, Düsseldorf, Voerde, Neuss und ONLINE