Hinweise zum Lehrgang
Allgemeines
Nachfrage und Ausweitung des Dienstleistungsbereiches erfordern im verstärkten Maße, den Hinterbliebenen die zeitlich unabhängige offene Aufbahrung und mithin die thanatopraktische Behandlung anzubieten.
Die Thanatopraxie umfasst sämtliche Tätigkeiten, die notwendig sind, um sowohl ästhetisch als auch hygienisch eine einwandfreie Aufbahrung eines Verstorbenen vornehmen zu können. Für Auslandsüberführungen ist häufig eine thanatopraktische Behandlung vorgeschrieben.
Unterrichtsmaterial
Die Module sind inhaltlich gestrafft. Es empfiehlt sich, mit den Inhalten des Lehrbuchs vertraut zu machen. Damit erleichtern Sie sich das Verständnis für die im Unterricht behandelten Themen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellenprüfung zur Bestattungsfachkraft, die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Bestatter (m/w/d) oder die Bestattermeisterprüfung bestanden hat und eine entsprechende Vorbereitungsmaßnahme nach dem Rahmenlehrplan des Deutschen Instituts für Thanatopraxie GmbH und eine angemessene Zahl von thanatopraktischen Behandlungen selbständig absolviert hat.
Abweichend davon kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder durch andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Rechtsvorschriften zum Download
Alle Fragen rund um Ihre Zulassung, evtl. Befreiungsanträge, Prüfungsablauf, Prüfungstermine und auch Prüfungsergebnisse beantwortet Ihnen ausschließlich die zuständige Handwerkskammer:
Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Michaela Finke
Telefon: +49 211 8795649