Hinweise zum Lehrgang
Allgemeines
Der Lehrgang ist modular aufgebaut. Während des Lehrgangs finden zwei schriftliche Prüfungen statt. Die praktische Prüfung wird nach Beendigung in einem gesonderten Termin durch die Handwerkskammer Düsseldorf abgenommen.
Unterrichtsmaterial
Die Module sind inhaltlich gestrafft. Es empfiehlt sich, die Seminarunterlagen vor dem Modul durchzuarbeiten. Damit erleichtern Sie sich das Verständnis für die im Unterricht behandelten Themen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Die Prüfung wird von der Handwerkskammer Düsseldorf, die auch die Zulassung zur Prüfung ausspricht, auf der Grundlage der Verordnung „Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungsordnung zum/zur Kremationstechniker/in“ vorgenommen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten industriellen oder handwerklich-technischen Ausbildungsberuf oder min. 6 Jahre eine vergleichbare Tätigkeit nachweist. Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Rechtsvorschriften Kremationstechniker/in
Alle Fragen rund um Ihre Zulassung, evtl. Befreiungsanträge, Prüfungsablauf, Prüfungstermine und auch Prüfungsergebnisse beantwortet Ihnen ausschließlich die zuständige Handwerkskammer:
Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Christina Luckas
Telefon: +49 211 8795653
Zulassungsantrag zum Download
Lehrgänge buchen
Kremationstechniker (m/w/d) Nr. 4021
Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse in rechts- und betriebswirtschaftlichen Themenfeldern für die Tätigkeit im Krematorium.
Mehr Informationen- Beginn: 17.03.2025
- Hasede, Rees, Drochtersen
Kremationstechniker (m/w/d) Nr. 4022
Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse in rechts- und betriebswirtschaftlichen Themenfeldern für die Tätigkeit im Krematorium.
Mehr Informationen