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Bestattung, Vorsorge und Sozialamt

05.12.2025 1 Tag 4954

Die Problematik ist nicht neu: Sozialämter greifen bei der Ermittlung des Vermögens von Personen, die einen Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen, auf Zahlungen, die für eine Bestattungsvorsorge geleistet wurden, zurück. Dabei kann es sich um Vorauszahlungen für die Bestattung oder um Versicherungsverträge handeln, deren Rückkaufswert zur Deckung des Lebensbedarfs eingesetzt werden soll. Die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall wird damit bei Sozialschwachen unterlaufen.

Kosten

  • 247,01 € für Mitglieder zzgl. MwSt.
  • 358,39 € für Nichtmitglieder zzgl. MwSt.

Leistungen

In den Teilnahmegebühren sind Tagungsgetränke und ein Mittagsimbiss enthalten. Sollten Sie zu fördergebundenen Abrechnungszwecken eine separierte Rechnung benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.

Details

Das Seminar sieht folgende inhaltliche Schwerpunkte vor:

  • Bestattungsvorsorgeverträge und deren Behandlung bei Sozialhilfebedürftigkeit
  • Heimunterbringungskosten im Verhältnis zu angelegten Geldern zur Bestattungsvorsorge
  • Grabpflegevorsorge und deren Behandlung bei Sozialhilfebedürftigkeit Die Bestattung nach dem SGB XII
  • Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt bei Sozialhilfebedürftigkeit des Bestattungspflichtigen

Das Seminar setzt sich anhand konkreter Beispielfälle aus der Rechtsprechung mit sozialhilferechtlichen Problemen rund um die Bestattung und Bestattungsvorsorge auseinander. Sinn und Zweck des Seminars ist es, dem Bestatter Hilfestellung und Lösungsansätze bei der Bewältigung sozialhilferechtlicher Probleme zu bieten.

Ihr Dozent: Rechtsanwalt Ingmar-J. Montagna

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Termin & Ort

  • Termin: 05.12.2025
  • Ort: Düsseldorf Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH, Cecilienallee 5 in 40474 Düsseldorf
  • Dauer: 1 Tag
  • Uhrzeiten:
    Fr.: 9:30 – 15:30 Uhr
  • Nr: 4954