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Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

Ausbildungsbeginn war der 01.08.2003.

Schon seit der Mitte des 20. Jahrhunderts war es üblich, eine (freiwillige) Ausbildung zu durchlaufen. Diese Ausbildung schloss mit einer Fortbildungsprüfung ab, die seit 1996 von den Handwerkskammern abgenommen wird. Diese Regelung gilt für den Geprüften Bestatter und den Bestattermeister (Funeralmaster) sowie für die Spezialisierung zum Thanatopraktiker. Der gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ tritt als erste Stufe in der Aus- und Fortbildung nunmehr hinzu.

Laut Ausbildungsrahmenplan:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
  • Berufsbezogene Rechtsvorschriften, Normen und technische Unterlagen
  • Planen von Arbeitsabläufen, Ausführen von Geschäfts- und Verwaltungsvorgängen
  • Riten und Gebräuche
  • Handhabung und Wartung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Durchführen warenkundlicher Arbeiten
  • Bearbeiten von Bestattungsaufträgen
  • Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen (Grabtechnische Arbeiten, Versorgung von Verstorbenen, Vorbereiten, Organisieren und Durchführungen von Bestattung
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung
  • Psychologische Maßnahmen
  • Bestattungsvorsorge

Ja, laut Ausbildungsrahmenplan gehören folgende psychologische Themenbereiche zur Berufsausbildung:

  • Personen beraten und betreuen, situationsbezogenes Verhalten und angepasste Gesprächsführung anwenden
  • Trauerpsychologische Maßnahmen anwenden oder solche Leistungen Dritter vermitteln
  • Maßnahmen zur psychologischen Verarbeitung beruflicher Eindrücke und Erlebnisse

Speziell zu diesem Thema gibt es zusätzlich zum Berufsschulunterricht an der Theo-Remmertz-Akademie eine 14-tägige Überbetriebliche Unterweisung „Trauerpsychologie und Beratungsgespräch“.

 

Formale Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Ferner sollte Einfühlungsvermögen in die besondere Situation von Trauernden mitgebracht werden.
Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft ist anspruchsvoll und umfangreich. Eine Altersbeschränkung ist in der Ausbildungsordnung nicht vorgesehen. Dies liegt im Ermessen des Ausbildungsbetriebes.

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Außerdem sind an der Theo-Remmertz-Akademie drei Überbetriebliche Unterweisungen zu folgenden Themen zu absolvieren:

  • Grab- und Friedhofstechnik/Warenkunde
  • Hygienische Versorgung Verstorbener
  • Trauerpsychologie und Beratungsgespräch

Der Blockunterricht wird an folgenden Berufsschulen angeboten:

Für das Bundesland NRW:

Berufskolleg Bergisch Land
Kattwinkelstr. 2
42929 Wermelskirchen
Telefon: 02196-4080
Ansprechpartner: Herr Strasdat
Homepage: www.berufskolleg-bergisch-land.de

Für die Bundesländer Bremen und Niedersachsen:

Berufsbildende Schule Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: 05041 9510
Ansprechpartner: Herr Vogt
E-Mail: verwaltung@@bbs-springe..de

Für alle übrigen Bundesländer:

Staatliche Berufsschule Bad Kissingen
Seestr. 11
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 72060
Ansprechpartner: Herr Werner
E-Mail: info@@bskg..de
Homepage: www.bs-kg.de

 

Der Bundesverband Deutscher Bestatter hat mit Wirkung zum 01.01.2025 die Empfehlung zur Ausbildungsvergütung wie folgt angehoben:

Darüber hinaus empfiehlt der Bundesverband Bestattungsunternehmen, die Kosten der schulischen Berufsausbildung, soweit sie durch den Blockunterricht an folgenden Berufsschulen entstehen, zu tragen. Darunter fallen die Fahrkosten, Übernachtungskosten sowie Kosten der Verpflegung.

Es bestehen gute Chancen auch für Weiterbildung, da die Branche weitgehend konjunkturunabhängig ist.

Zum 1.1.2010 ist aufbauend auf die Ausbildung „Bestattungsfachkraft“ die entsprechende Verordnung über die Meisterprüfung in Kraft treten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Fortbildungen, wie z.B.  zum "Geprüfte/n Thanatopraktiker/in" oder zum „Geprüfte/n Kremationstechniker/in“, zu absolvieren. Weitere Informationen erhalten Sie über:
 
Fachverlag des deutschen
Bestattungsgewerbe GmbH
Cecilienallee 5 (Postfach 10 23 34)
40474 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Frau Bianca Cambruzzi
Frau Martina Bongartz

Wer eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft anstrebt, muss sich mit seinem Abschlusszeugnis an einen Bestatter wenden, der bereit ist, ihn auszubilden. Der Bestatter schließt mit ihm einen Lehrvertrag ab, den er an die HwK weiterleitet.

Ansprechpartnerinnen

Sandra Heinze

Ausbildungszentrum

Linda Metz

Ausbildungszentrum