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17 Gewerke und ihre Wünsche an eine neue Regierung

Elke Herrnberger
Elke Herrnberger

Die Deutsche Handwerkszeitung fragt nach den drängendsten Herausforderungen im Handwerk. Auch die Bestatter kommen zu Wort

1. Das Bestatterhandwerk muss in die Handwerksrolle A aufrücken und endlich meisterpflichtig werden:

Bestatter sind nach Angaben der Bundesregierung systemrelevant. Vor allem in der Pandemie hätten Bestatter eine besondere Bedeutung, da viele Menschen an oder mit Covid-19 gestorben seien. Hier nähmen sie eine seuchenrelevante Tätigkeit wahr. „Bestatter müssten dafür sorgen, dass von Toten keine Gesundheitsgefahren ausgingen. Bestehe zum Zeitpunkt des Todes eine meldepflichtige oder gefährliche übertragbare Krankheit oder bestehe der Verdacht auf eine solche Erkrankung, seien Schutzvorkehrungen zu treffen.“ Quelle: handwerksblatt.de
,,Entsprechend seien Bestatter in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur aktiv. Die Corona-Impfverordnung sehe für die Berufsgruppe der Bestatter eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität vor.“
Quelle: Deutscher Bundestag (19/27218)

Die richtige Einstufung der jetzigen Bundesregierung zeigt uns mehr denn je, dass das Bestatterhandwerk künftig einer Berufszugangsregelung (Handwerksrolle A; Meisterpflicht) unterliegen müsste. Im Zuge der Novellierung der Handwerksordnung und der sogenannten „Rückvermeisterung“ wurde uns mitgeteilt, dass unser Handwerk keinegefahrgeneigte Tätigkeit sei. Dies war und ist nicht richtig und hat sich nun durch die Pandemie auch für jeden sichtbar bewahrheitet. Wir fordern daher, dass im Zuge der Evaluierungsphase der Handwerksordnung/Meisterpflicht auch das Bestatterhandwerk nochmals überprüft und künftig von B1 nach A aufrückt, denn der fachgerechte Umgang mit (kontagiösen) Verstorbenen und die einfühlsame Betreuung von trauernden Angehörigen bedarf einer beruflichen Zugangsregelung.  

2. Digitale Verwaltung ausbauen:

Gerade angesichts der Corona-Pandemie zeigt sich, dass der Digitalisierungsgrad in den öffentlichen Verwaltungen noch immer nicht den Erfordernissen entspricht, etwa bei der Bearbeitung von Sterbeurkunden. Dies beeinträchtigt vielfach die Leistungserbringung von Bestattern. Die Digitalisierung des Verwaltungshandelns muss dringend ausgebaut und verstärkt werden. Die Corona-Pandemie hat gerade zum Jahreswechsel 2020/2021 gezeigt, dass bei einer hohen Übersterblichkeit eine digitale Beurkundung des Sterbefalls notwendig gewesen wäre, denn ohne Sterbeurkunde kann keine Feuerbestattung erfolgen.
Die lange Bearbeitungsdauer der Standesämter ohne digitale Prozesse führte zu vermeidbaren Überlastungen einzelner Krematorien.

Elke Herrnberger
Presse Elke Herrnberger herrnberger@@bestatter..de