Bestattung planen
Sie möchten sich ein erstes Bild von möglichen Bestattungskosten machen?
Nutzen Sie dafür gerne unseren Bestattungsplaner.
Der Wunsch nach einer bestimmten Bestattungsart sollte zu Lebzeiten in Form einer letztwilligen Verfügung dokumentiert werden. Fehlt eine entsprechende schriftliche Erklärung, entscheiden die Angehörigen über die Art der Bestattung.
Die Bestattungsarten
Die Bestattungsarten im Überblick
Die Varianten der Feuerbestattung
Erdbestattung und Feuerbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der Körper in einem Sarg der Erde übergeben. Während die Unversehrtheit des Körpers im Islam und Judentum nach wie vor zentral ist, sind Erd- und Feuerbestattung im Christentum inzwischen weitgehend gleichbedeutend.
Sie beklagen einen Trauerfall in Ihrer Familie?
Ihr qualifizierter Bestatter vor Ort hilft Ihnen bei der Planung der Beisetzung.
Feuerbestattung
Die Kremation ist die Voraussetzung für weitere Formen der Beisetzung: die Seebeisetzung oder auch die naturnahe Beisetzungsform an den Wurzeln von Bäumen.
Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen in einen Sarg gelegt und im Krematorium eingeäschert. Die Einäscherung wurde bereits im Altertum bei Griechen und Römern praktiziert. Erst seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet und ist heutzutage der Erdbestattung gleichgestellt. Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt.
Seebestattung
Bei der Seebestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser vollständig auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen, die diese Zeremonie auf See begleiten können, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost- und Nordsee, aber auch im Pazifik, Atlantik oder Mittelmeer.
Alle Fragen zu Bestattungsarten beantwortet Ihr Bestatter vor Ort
Sonderformen der Bestattung
Bei besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und diesen genau zu bedenken. Auch gesetzliche Bestimmungen in Deutschland sind hierbei zu beachten. Der Bestatter Ihres Vertrauens berät Sie gerne bei allen Fragen.
Die Feuerbestattung als Grundlage anderer Bestattungsarten
Gesetzliche Fristen – Bestattungsrecht ist Länderrecht
Für eine Erdbestattung müssen grundsätzlich gesetzliche Fristen eingehalten werden. Diese sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern nach den Vorgaben der einzelnen Länder festgesetzt. In einigen Ländern gilt zum Beispiel die Vorgabe, dass Verstorbene innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle oder Kühlkammer überführt werden müssen. Die Beisetzung selbst darf in einigen Bundesländern erst frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, muss jedoch in der Regel zwischen 4 und 10 Tagen nach Eintritt bzw. Feststellung des Todes durchgeführt werden. Der Bestatter Ihres Vertrauens kennt die für Ihr Bundesland geltenden gesetzlichen Fristen und berät Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen
Die Bestattungsarten im Überblick
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
Die Varianten der Feuerbestattung
- Anonyme Bestattung
- Baumbestattung
- Diamantbestattung
- Luftbestattung
- Seebestattung
- Urnenbeisetzung
Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten, die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Die Bestattungsarten stehen in Deutschland in folgendem Verhältnis:
Erdbestattungen: 20%
Feuerbestattungen: 80 %