Was ist ein Erbschein?
Bei einem Erbschein handelt es sich um ein wichtiges Dokument. Denn die amtliche Urkunde weist eine Person als legitimen Erben, also als Erbberechtigten, aus und gibt an, welcher Erbteil demjenigen zusteht. Die amtliche Beurkundung als Erbe nach § 2353 kann beispielsweise dann notwendig sein, wenn der Erbberechtigte Formalitäten erledigen, oder Geschäfte tätigen muss, die das Erbe betreffen. Die Urkunde ist besonders dann von Wichtigkeit, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag fehlt, oder wenn die Angaben in beiden Dokumenten nur unzureichend sind, um den Erben als solchen auszuweisen.
Wo erhält man einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nicht automatisch ausgestellt, er kann beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden, also nach § 343 FamFG beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie man einen Erbschein beantragt und welche Dokumente dafür erforderlich sind, klicken Sie einfach auf den folgenden Button:
Welche Formen des Erbscheins gibt es?
Was steht im Erbschein?
- Zuständiges Amtsgericht (inklusive Siegel)
- Geschäftszeichen
- Persönliche Daten des Erblassers
- Erbe/Erbengemeinschaft und Erbteil(e) der einzelnen Erbberechtigten
- Ggf. Beschränkungen (z. B. Anordnung einer Testamentsvollstreckung, Vor- oder Nacherbschaft)
- Aus dem Erbschein muss nicht hervorgehen, auf welchem Testament die Erbfolge beruht
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Wofür benötigt man einen Erbschein?
Ein Erbschein wird dann benötigt, wenn sich eine Person beispielsweise gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt als Erbe ausweisen muss. In folgenden Fällen braucht man möglicherweise einen Erbschein:
- Der Verstorbene hat kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen und die gesetzliche Erbfolge greift
- Das vorliegende Testament wurde nicht notariell beglaubigt
- Durch den Erbfall erfolgt ein Gesellschafterwechsel in einer oHG oder KG
- Zum Erbe gehören Immobilien oder Grundstücke und das Grundbuch muss geändert werden
- Institutionen wie Banken oder Behörden verlangen einen Erbschein, bevor sie Konten auflösen, das Erbe auszahlen oder umschreiben
Wann braucht man keinen Erbschein?
Nicht in jedem Erbfall ist ein Erbschein erforderlich. In folgenden Fällen ist die Vorlage eines Erbscheins in der Regel nicht notwendig:
- Wenn ein öffentliches oder privates Testament existiert und im Rahmen einer Testamentseröffnung ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll vorliegt
- Wenn bereits zu Lebzeiten des Verstorbenen eine Kontovollmacht über den Tod hinaus bestand
- Wenn eine Person durch eine Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten ernannt wurde
- Wenn eine Person als Begünstigter einer Lebensversicherung benannt wurde
Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt?
Generell ist ein Erbe nicht dazu verpflichtet, einen Erbschein zu beantragen. Entscheidet sich eine Person dazu, keinen Antrag zu stellen, verliert diese dadurch nicht die Erbenstellung, denn ein Erbschein ändert nie die Rechtslage zur Erbfolge.
Häufig gestellte Fragen
Ein Erbschein wird dann benötigt, wenn der Status als Erbe und die Höhe des Erbteils nicht anderweitig nachzuweisen ist. Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, wird ein Erbschein benötigt, um über das Erbe zu verfügen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde
- Familienstammbuch
- …
Vermerk
Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.