Was sind Friedhofsgebühren?
Wenn es zu einem Trauerfall in der Familie kommt, müssen Angehörige aufgrund der in Deutschland geltenden Friedhofspflicht den Verstorbenen auf einem Friedhof bestatten lassen. Dazu ist eine Grabstelle nötig. Wenn der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge ein Grab erworben hat, müssen sich die Hinterbliebenen darum kümmern. Damit Angehörige das Nutzungsrecht an der Grabstelle erhalten, müssen sie die sogenannten Friedhofsgebühren entrichten.
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Wie setzen sich die Kosten für die Friedhofsgebühren zusammen?
Friedhofsgebühren setzen sich aus den Grabkosten – den sogenannten Grabnutzungsgebühren – und den Beisetzungsgebühren zusammen.
Grabnutzungsgebühren
Für die Beisetzung eines Verstorbenen müssen Hinterbliebene ein Grab erwerben, unabhängig davon, ob der Verstorbene im Rahmen einer Erdbestattung in einem Sarg beerdigt wird, oder ob die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt wird. Für die Nutzung des Grabes, das für die Dauer der sogenannte Ruhezeit überlassen wird, muss die Grabnutzungsgebühr entrichtet werden. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel zwanzig Jahre, wobei die Zeitspanne aufgrund der gewählten Grabart abweichen kann.
Beisetzungsgebühren
Zusätzlich müssen Beisetzungsgebühren entrichtet werden, die für das Bereitstellen des Grabes anfallen. Zum Bereitstellen des Grabes gehören folgende Leistungen:
Wie hoch sind Friedhofsgebühren?
Die Friedhofsgebühren können bundesweit stark variieren. Das liegt daran, dass die Träger der Friedhöfe die Gebühren für ihre Leistungen individuell festlegen können. Auch die Wahl einer bestimmten Bestattungsart und Grabart hat Einfluss auf die Gebühr. Die genaue Höhe der Friedhofsgebühren kann den jeweiligen Gebührenordnungen der Friedhofsverwaltungen entnommen werden. Damit Sie sich dennoch ein erstes Bild von möglichen Friedhofsgebühren machen können, haben wir in den unten aufgeführten Tabellen durchschnittliche Friedhofsgebühren für unterschiedliche Bestattungs- und Grabarten zusammengetragen. Die angegebenen Preise für die Friedhofsgebühren dienen als Richtwert und basieren auf Auswertungen unterschiedlicher Friedhofsgebührensatzungen aus ausgewählten Bundesländern.
Friedhofsgebühren für Feuerbestattung
Grabart | ⌀ Friedhofsgebühren |
---|---|
Reihengrab | ab ca. 650 € bis 2.100 € |
Wahlgrab | ab ca. 780 € bis 4.000 € |
Grab vorhanden | individuelle Kosten |
Anonymes Grab | ab ca. 700 € bis 2.210 € |
Friedhofsgebühren für Erdbestattung
Grabart | ⌀ Friedhofsgebühren |
---|---|
Reihengrab | ab ca. 1.300 € bis 3.200 € |
Wahlgrab | ab ca. 1.600 € bis 5.200 € |
Grab vorhanden | individuelle Kosten |
Anonymes Grab | ab ca. 1.300 € bis 4.900 € |
Friedhofsgebühren für Baumbestattung
Grabart | ⌀ Friedhofsgebühren |
---|---|
Baumgrab | ab ca. 1.200 € bis 3.000 € |
Friedhofsgebühren für Seebestattung
Da im Rahmen einer Seebestattung die Urne im Meer beigesetzt wird und nicht in einem klassischen Grab, entfallen die Friedhofsgebühren.
Häufig gestellte Fragen
Als Grabnutzungsgebühren werden die Kosten bezeichnet, die für das Nutzungsrecht und die Nutzungsdauer an einer Grabstelle anfallen.
Die Gebühren können aufgrund unterschiedlicher Faktoren stark variieren – zum Beispiel aufgrund der individuell festgelegten Preise von Friedhofsträgern.
In der Regel beträgt die Nutzungsdauer für ein Grab zwanzig Jahre.
Vermerk zu den angegebenen Kosten
Die hier angegebenen Durchschnittspreise (Ø) errechnen sich aus allen abgegebenen Preisangaben zu Direkt-Angeboten auf www.bestatter.de der teilnehmenden Bestattungsunternehmen – eingeteilt in vier Preiskategorien, den sogenannten Paketen.
Die Kosten für Leistungen, die nicht vom Bestattungsunternehmen erbracht werden, beruhen auf Online-Marktrecherchen.
Die Friedhofsgebühren und Kosten für das Grabmal sowie die Grabpflege unterscheiden sich regional sehr stark. Für konkrete Kosten informieren Sie sich bitte bei einem Bestatter vor Ort.