Pflegebedürftige in Deutschland
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es zum Jahresende 2021 nahezu fünf Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Schätzungen zufolge soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2055 auf fast sieben Millionen klettern. Die Zahlen machen klar, dass die Versorgung dieser Menschen ein großes Thema ist und eine ebenso große Herausforderung darstellt.
Viele werden von Angehörigen zu Hause gepflegt. Doch die Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege gestaltet sich im Alltag nicht immer einfach, sodass manchmal eine stationäre Versorgung und Betreuung in einer entsprechenden Einrichtung erforderlich ist – beispielsweise in einem Alten- oder Pflegeheim. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick darüber, welche verschiedenen Pflege- und Betreuungsformen möglich sind.
Häusliche Pflege
Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege
Der Großteil aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. In manchen Fällen leistet ein ambulanter Pflegedienst Unterstützung – entweder in regelmäßigen Abständen oder vollständig. Dabei gehören etwa die Grundpflege, die häusliche Krankenpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung zu den Leistungen von Pflegediensten. Häufig werden verschiedene Pflegeleistungen miteinander kombiniert, um die bestmögliche Betreuung und Versorgung zu gewährleisten.
Möglichkeiten der häuslichen Pflege
Stundenweise Seniorenbetreuung
Oft ist es für Angehörige schwierig, die eigene Arbeit und gleichzeitig die häusliche Pflege unter einen Hut zu bringen. In solchen Fällen bietet sich eine stundenweise Seniorenbetreuung an. Im Rahmen dieser Form der häuslichen Pflege werden pflegebedürftige Personen über einen kurzen Tageszeitraum hinweg betreut. Die Betreuung kann beispielsweise vom Personal eines ambulanten Pflegedienstes, von selbstständigen Alltagsbegleitern oder von ehrenamtlich tätigen Personen übernommen werden.
24-Stunden-Pflege
Die sogenannte 24-Stunden-Pflege (24h-Pflege) ist eine weitere Möglichkeit der häuslichen Betreuung und Versorgung. Im Rahmen dieser Pflegeform zieht eine Pflegehilfskraft bei der pflegebedürftigen Person zu Hause ein und unterstützt diese etwa bei der Grundpflege oder beim Kochen. Ebenso gehört die Begleitung zu Arztbesuchen zur Betreuung.
Die Bezeichnung als 24-Stunden-Pflege lässt vielleicht vermuten, 24h-Pflegekräfte würden rund um die Uhr arbeiten. Das ist aufgrund der in Deutschland geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen natürlich nicht erlaubt. Ebenso kann die Bezeichnung als „Pflegekraft“ irreführend sein. Der Grund: Bei Pflegehilfskräften handelt es sich nicht um examinierte Pflegekräfte. Daher dürfen 24h-Kräfte keine medizinische Behandlungspflege leisten.
Verhinderungspflege
Es kann sein, dass Angehörige als Pflegepersonen zeitweise verhindert sind und sich nicht um die Betreuung von Pflegebedürftigen kümmern können. Das kann beispielsweise aufgrund eines Urlaubs oder einer Krankheit vorkommen. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege bestehen. Das bedeutet: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflegeperson, die sich für den Zeitraum der Verhinderung um die Pflege kümmert. Dieser Anspruch besteht allerdings für maximal sechs Wochen im Jahr und auch nur dann, wenn die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 hat.
Kurzzeitpflege
Bei Verhinderung der Pflegepersonen ist ebenso eine Kurzzeitpflege möglich, die in einer stationären Einrichtung stattfindet.
Stationäre Pflege
Neben der häuslichen Pflege gibt es auch die Möglichkeit der stationären Pflege. Dabei reicht die Vielfalt der stationären Einrichtungen von Pflegeheimen über Seniorenresidenzen bis hin zum betreuten Wohnen.
Vor- und Nachteile der stationären Pflege
- Barrierefreies Wohnen
- Soziale Kontakte
- Gemeinsame Aktivitäten im Altenheim
- Jederzeit medizinische Hilfe
- Professionelles Fachpersonal
- Individuell angepasste Betreuung und Pflege
- Zum Teil hohe Kosten
- Umzug in eine fremde Umgebung
- Vergleichsweise kleiner Wohnraum
- Kaum Rückzugsmöglichkeiten
- Oft weniger Kontakt zur Familie
Möglichkeiten der stationären Pflege
Pflege- und Altenheime
Die wohl bekannteste Form der stationären Pflege ist die Versorgung in Pflege- und Altenheimen. In den meisten Fällen werden pflegebedürftige Personen erst dann in einem Pflegeheim untergebracht, wenn eine umfassende und intensive Betreuung erforderlich ist. Die Versorgung in den entsprechenden Einrichtungen erfolgt rund um die Uhr.
Seniorenresidenzen und Seniorenstifte
Bei sogenannten Seniorenresidenzen und Seniorenstiften handelt es sich um Einrichtungen, deren Wohnangebot sich an ältere Menschen mit einer Vorliebe für Luxus und Komfort richtet. Dementsprechend sind solche Residenzen in der Regel modern ausgestattet und bieten ein umfangreiches kulinarisches Angebot sowie zahlreiche Gemeinschaftsaktivitäten. Oft können gegen eine zusätzliche Zahlung viele Services und Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Aufgrund des Wohnkomforts und Leistungsumfangs sind die Kosten für solche Einrichtungen vergleichsweise hoch. Dabei sei eines erwähnt: Bei den Begriffen Seniorenresidenz und Seniorenstift handelt es sich nicht um rechtlich geschützte Bezeichnungen, die nur dann genutzt werden dürfen, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Daher kann es vorkommen, dass sich das Angebot von Einrichtung zu Einrichtung deutlich unterscheidet.
Betreutes Wohnen
Eine weitere Möglichkeit der stationären Pflege bietet das betreute Wohnen. Dieses Angebot richtet sich vor allem an ältere Menschen, die entweder gar nicht pflegebedürftig sind oder nur in einem geringen Maß. Der Schwerpunkt solcher Einrichtungen liegt darauf, älteren Menschen ein barrierefreies und selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. Dabei gibt es im Rahmen des betreuten Wohnens Grundleistungen, zum Beispiel einen Hausnotruf. Darüber hinaus können optionale Serviceleistungen in Anspruch genommen werden – beispielsweise Fahrdienste oder ein Einkaufsservice –, wobei diese Leistungen gesondert bezahlt werden müssen.
Hospiz
In einem Hospiz geht es um die Betreuung und Versorgung von schwerkranken Menschen. Die pflegerischen Leistungen in einem Hospiz zielen nicht auf die Heilung der Bewohner ab. Im Vordergrund der Versorgung steht, schwerkranken Menschen den letzten Lebensweg so angenehm wie möglich zu gestalten. Daher gehören beispielsweise schmerzlindernde Behandlungen zum Leistungsumfang solcher Einrichtungen.
Weitere Pflegeformen
Intensivpflege
Es gibt Menschen, die schwerstpflegebedürftig sind. Beispielweise aufgrund einer lebensbedrohlichen Krankheit, die eine dauerhafte Beatmung erfordert. In solchen Fällen ist eine Versorgung im Rahmen der Intensivpflege notwendig. Diese kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
Palliativpflege
Im Rahmen der Palliativpflege werden sterbenskranke Menschen versorgt und betreut. Das Konzept der palliativen Versorgung ist darauf ausgerichtet, das Leiden von Patienten zu lindern und den letzten Lebensweg so angenehm wie möglich zu gestalten. Auch diese Pflegeform kann ambulant oder stationär erfolgen.
Grundpflege
Die Grundpflege wird auch als Basispflege bezeichnet. Bei dieser Art der Pflege kümmern sich häufig Angehörige oder Pflegehilfskräfte darum, Pflegebedürftige bei alltäglichen Aufgaben zu unterstützen. Die Hilfe kann beispielsweise die Körperpflege und die Nahrungsaufnahme betreffen.
Medizinische Behandlungspflege
Die sogenannte medizinische Behandlungspflege wird ärztlich verordnet. Zum Leistungsumfang gehören etwa die Wundversorgung, Medikamentengabe und Dekubitusbehandlung. Diese Tätigkeiten dürfen nur von geschulten Fachkräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden.