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Behandlungspflege: Verordnung häuslicher Krankenpflege

Aktualisiert: 15. Januar 2024 ~ 3 Minuten Lesezeit Veröffentlicht:

Die Behandlungspflege von kranken Patienten bedarf der ärztlichen Verordnung und umfasst medizinische Pflegeleistungen. Erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Behandlungspflege auf unserer Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Behandlungspflege handelt es sich um eine spezielle Form der häuslichen Krankenpflege, die ärztlich verordnet wird.
  • Für die Behandlungspflege eines Patienten ist kein Pflegegrad erforderlich. Allein der Arzt entscheidet darüber, ob die Behandlungspflege verordnet wird.
  • Zur Behandlungspflege gehören ausschließlich medizinische Leistungen, etwa die Wundversorgung und Medikamentengabe.
  • Die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person trägt zum Großteil die Kosten für die Behandlungspflege.

Was ist Behandlungspflege?

Bei der sogenannten Behandlungspflege handelt es sich um die häusliche Krankenpflege, die von einem Arzt über ein Rezept verordnet wird. Dabei findet die Versorgung zu Hause beim Patienten statt und umfasst medizinische Leistung wie beispielsweise die Wundversorgung, Verbandswechsel und die Medikamentengabe. Diese Behandlungen dürfen ausschließlich von Fachkräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden.

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Dauer der Behandlungspflege

In den meisten Fällen ist die Behandlungspflege zeitlich begrenzt, wobei sich die Erstverordnung des Arztes über 14 Tage erstreckt. Besteht aus gesundheitlichen Gründen die Notwendigkeit zur Verlängerung der Behandlungspflege, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Für welche Dauer, ist abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten.

Arten der Behandlungspflege

Krankenhausvermeidungspflege

Manchmal wird die Behandlungspflege verordnet, um einen Aufenthalt im Krankenhaus zu vermeiden oder zu verkürzen. Bei dieser Art der ärztlich verordneten Versorgung von Patienten im häuslichen Umfeld spricht man von der sogenannten Krankenhausvermeidungspflege. Diese kann für eine Dauer von bis zu vier Wochen ausgestellt werden.

Sicherungspflege

Die Behandlungspflege kann auch auf unbestimmte Zeit notwendig sein, um sicherzustellen, dass sich eine Krankheit nicht verschlimmert oder erneut ausbricht. In solchen Fällen ist von der ärztlich verordneten Sicherungspflege die Rede.

Wer hat Anspruch auf die medizinische Behandlungspflege?

Oft sind die Pflegegrade entscheidend, wenn es um den Anspruch auf bestimmte Pflegeleistungen geht. Das ist bei der medizinischen Behandlungspflege anders. Ob diese einem Patienten verschrieben wird, entscheidet allein der behandelnde Arzt. Beispielweise kann ein entsprechendes Rezept ausgestellt werden, wenn jemand nach einer Operation medizinische Hilfe benötigt – etwa bei der Wundversorgung. Ein Pflegegrad ist also grundsätzlich irrelevant, um im Bedarfsfall Anspruch auf die Behandlungspflege zu haben.

Häusliche Behandlungspflege nur von Fachkräften

Die medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von Fachkräften ausgeführt werden, die in einem entsprechenden Beruf ausgebildet sind – etwa als Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger. Hingegen dazu darf Personal, das in der 24-Stunden-Pflege eingesetzt wird, keine medizinische Behandlungspflege durchführen. So dürfen sich Pflegekräfte, Betreuungskräfte und Haushaltshilfen lediglich um Aufgaben kümmern, die zum Bereich der Grundpflege von Patienten gehören.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlungspflege?

Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege trägt zum Großteil die Krankenkasse. Allerdings müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten pro Tag und maximal 10 Euro pro Tag. Dabei müssen die Kosten höchstens für 28 Tage im Jahr getragen werden. Außerdem gibt es eine Höchstgrenze für die Kosten, die von Versicherten getragen werden müssen – die sogenannte Belastungsgrenze. Diese liegt bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens. Wird diese Kostengrenze erreicht, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.

Abrechnung der Behandlungspflege

Die ärztliche Verordnung der medizinischen Behandlungspflege muss beim ambulanten Pflegedienst eingereicht werden, der sich um die Behandlung des Patienten kümmert. Der Pflegedienst kann dann seine Leistungen direkt mit der Krankenkasse des versicherten Patienten abrechnen.

Was gehört zur Behandlungspflege?

Leistungen im Überblick

  • Krankenbeobachtung
  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
  • Überprüfung und Versorgung von Drainagen
  • Infusionen
  • Katheterwechsel
  • Medikamentengabe
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes

Häufig gestellte Fragen

Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Sie umfasst ausschließlich medizinische Leistungen zur Versorgung von pflegebedürftigen bzw. kranken Patienten im häuslichen Umfeld. Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und darf nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.

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