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Verhinderungspflege: Ersatz für die Pflege bei Ausfall einer Pflegeperson

Aktualisiert: 15. Januar 2024 ~ 8 Minuten Lesezeit Veröffentlicht:

Die Pflege von pflegebedürftigen Personen im häuslichen Umfeld ist für die Angehörigen häufig eine zeitintensive Aufgabe. Kann die Hauptpflegeperson die Pflege für eine bestimmte Zeit nicht übernehmen, kann die sog. Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Erfahren Sie alles zum Thema auf unserer Seite. 

Verhinderungspflege: Das Wichtigste in Kürze

  • Kann sich eine Hauptpflegeperson für einen bestimmten Zeitraum nicht um die Pflege eines Pflegebedürftigen kümmern, ist oft eine Vertretung erforderlich. In solchen Fällen kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung.
  • Es gibt zwei Voraussetzungen für den Anspruch auf die Verhinderungspflege: Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben und bereits zuvor für mindestens sechs Monate im Rahmen der häuslichen Pflege betreut worden sein.
  • Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
  • Die Leistungshöhe für die Verhinderungspflege beträgt maximal 1.685 Euro pro Kalenderjahr.
  • Wichtig: Die volle Leistungshöhe kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei der Vertretung der Hauptpflegeperson nicht um einen nahen Angehörigen oder Verwandten des Pflegebedürftigen handelt, oder die Vertretung mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt.
  • Für die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen ein Antrag gestellt werden.

Was ist Verhinderungspflege?

Zeitweise Vertretung für die Pflege

Was passiert, wenn die Hauptpflegeperson eines pflegebedürftigen Menschen vorübergehend verhindert ist? In solchen Fällen besteht für Pflegebedürftige ein Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Diese Leistung ermöglicht die zeitlich begrenzte Pflege während der Verhinderung der Hauptpflegeperson. 

Verhinderungspflege, Ersatzpflege und andere Bezeichnungen

Da das der Fall ist, wird die Verhinderungspflege oft auch als Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bezeichnet.

Gründe für die Verhinderungspflege

Wann kann die ersatzweise Pflege auf Zeit in Anspruch genommen werden?

Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass sich eine Person für eine gewisse Zeit nicht um die häusliche Pflege kümmern kann und deshalb für den Pflegebedürftigen ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht. 

Beispielhafte Gründe für die ersatzweise Pflege bei Ausfall einer pflegenden Person

Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Hauptpflegeperson krank wird. Die Pflegeleistung kann aber auch in Anspruch genommen werden, wenn Pflegende für kurze Zeit eine Vertretung brauchen, um neue Kraft zu tanken, beispielsweise im Rahmen eines Kurzurlaubs. Denn oft sind die eigene Arbeit und die gleichzeitige Pflege eines Pflegebedürftigen sehr anstrengend, sodass Auszeiten für die üblicherweise pflegende Person notwendig sind, um sich von der Doppelbelastung zu erholen. Grundsätzlich kann es folgende Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege geben.

Tage-/ Wochenweise

  • Ruhetage
  • Erholungsurlaub
  • Krankheit
  • Krankenhausaufenthalt
  • Reha-Aufenthalt
  • Dienstreisen

Stundenweise

  • Sportkurse
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Freizeitaktivitäten
  • Arztbesuche

Leistungen der Verhinderungspflege

Welche Leistungen gehören zur Verhinderungspflege?

Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Ersatzpflegeperson alle Aufgaben, die mit der Versorgung der pflegebedürftigen Person entstehen. Hierzu zählen sowohl Tätigkeiten der Grundpflege als auch die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung. Ebenfalls Teil der Verhinderungspflege ist die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen, also z. B. der Einkauf, die Zubereitung von Mahlzeiten sowie das Aufräumen und Säubern der Räumlichkeiten. Darüber hinaus übernehmen Ersatzpflegepersonen häufig Betreuungsdienstleistungen in Form von Spaziergängen, Aktivitäten oder Gesprächen. Die medizinische Behandlungspflege, wie die Wundversorgung, stellt hingegen keinen Bestandteil der Verhinderungspflege dar. Diese wird nach Verordnung des Arztes von Fachkräften durchgeführt und über die Krankenkasse abgerechnet.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Wann besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege?

Oft stellt sich Pflegebedürftigen und Angehörigen die Frage, ob eine Verhinderung der Pflegeperson genügt, um den Anspruch auf Verhinderungspflege geltend machen zu können. Um die Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Grad der Pflege als Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2

Die pflegebedürftige Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben. Bei einem geringeren Grad besteht kein Anspruch auf die ersatzweise Pflege. Die Leistungen der Verhinderungspflege können also nur Personen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 beanspruchen.

Zeitraum der häuslichen Pflege als Voraussetzung

Zudem besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Pflegeleistungen erst dann, wenn der Pflegebedürftige bereits für eine bestimmte Zeit im Rahmen der häuslichen Pflege betreut wurde – und zwar für mindestens sechs Monate.

Wer kümmert sich um die Verhinderungspflege?

Muss sich eine bestimmte Person um die Pflege kümmern?

Während der Vertretungszeit der Hauptpflegeperson kann die Verhinderungspflege auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.

Verhinderungspflege in stationären Einrichtungen

Einerseits besteht die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige während der Vertretungszeit der Hauptpflegeperson in einer stationären Einrichtung untergebracht werden können, etwa in einem Pflegeheim. Dort sind professionelle Pflegekräfte für die Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen verantwortlich.

Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld

Andererseits kann die Verhinderungspflege auch im häuslichen Umfeld stattfinden. So können sich beispielsweise Verwandte, Freunde und Nachbarn in Vertretung der Hauptpflegeperson um die Pflege kümmern. Ebenso ist es möglich, dass ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernimmt. 
Wird die Vertretung von einem nahen Angehörigen oder Verwandten übernommen oder lebt die Vertretung mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt gelten besondere Leistungsgrenzen. Als nahe Angehörige bzw. Verwandte gelten Personen, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind.

Personen für die Ersatzpflege

  • Angehörige
  • Verwandte
  • Freunde und Bekannte
  • Nachbarn
  • Personal eines ambulanten Pflegedienstes
  • Personal im Pflegeheim

Dauer der Verhinderungspflege

Wie lange darf die Pflege bei Verhinderung in Anspruch genommen werden?

Die Leistungen der Verhinderungspflege können jährlich höchstens für die Dauer von sechs Wochen beziehungsweise 42 Tagen in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme kann stundenweise, tageweise oder wochenweise erfolgen. Die stundenweise Pflege wird nicht in die 42 Tage Verhinderungspflege mit eingerechnet.

Kosten für die Verhinderungspflege

Wer trägt die Kosten für die ersatzweise Pflege?

Die Kosten für die Leistungen der Verhinderungspflege werden von der sozialen Pflegeversicherung getragen.

Verhinderungspflege: Höhe der Leistungen

Wie hoch sind die Leistungen für die Pflege bei Verhinderung?

Pro Kalenderjahr können Leistungen für die Verhinderungspflege bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 1.685 Euro in Anspruch genommen werden. Dieser Maximalbetrag ist unabhängig vom Grad der Pflege immer gleich hoch und kann nur dann beansprucht werden, wenn die Hauptpflegeperson von einer der folgenden Personen vertreten wird: 

  • einer professionellen Pflegekraft
  • einem Nachbarn des Pflegebedürftigen
  • einem Freund des Pflegebedürftigen
  • einem entfernt Verwandten des Pflegebedürftigen

Handelt es sich bei der Vertretung der Hauptpflegeperson um einen nahen Verwandten oder um eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt, fällt die Leistung für die Verhinderungspflege geringer aus. In solchen Fällen beträgt die Leistung lediglich das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Hier ist die Höhe der Pflegeleistung also abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Leistungen für die Verhinderungspflege im Überblick

PflegegradNahe Angehörige übernehmen die VerhinderungspflegeSonstige Personen übernehmen die Verhinderungspflege
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2498 Euro1.685 Euro
Pflegegrad 3859,50 Euro1.685 Euro
Pflegegrad 41.147,50 Euro1.685 Euro
Pflegegrad 51.420,50 Euro1.685 Euro

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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Leistungen für die Pflege kombinieren

Es kann vorkommen, dass eine Person Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, diese aber nicht voll ausschöpft. Ist das der Fall, kann der verbliebene Leistungsbetrag auf den Leistungsumfang der Verhinderungspflege angerechnet werden. Maximal ist das zu 50 Prozent der Kurzzeitpflegeleistung möglich (806 Euro pro Jahr). Insgesamt stehen Pflegebedürftigen damit jährlich maximal 2.491 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Pflegegeld während der Verhinderungspflege

Wird für die Zeit der ersatzweisen Pflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?

Oft stellen sich Pflegebedürftige die Frage, ob während der Zeit der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt wird. Das ist der Fall, allerdings für höchstens sechs Wochen pro Kalenderjahr und maximal in Höhe der Hälfte des zuvor gezahlten Pflegegeldes.

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen

Kann rückwirkend eine Kostenerstattung für die ersatzweise Pflege beantragt werden?

Manchmal ist aufgrund unerwarteter Umstände kurzfristig eine Verhinderungspflege erforderlich. Deshalb muss nicht in allen Fällen zwingend ein Antrag gestellt werden, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wird die Verhinderungspflege ohne Antragsstellung in Anspruch genommen, sollten jedoch alle Belege über entstandene Kosten für beispielsweise Pflegesachleistungen ambulanter Pflegedienste gesammelt werden. Das ist wichtig, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden können, um rückwirkend eine Kostenerstattung zu beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Kommt es kurzfristig zum Ausfall einer Hauptpflegeperson, muss die Betreuung des Pflegebedürftigen dennoch gewährleistet bleiben. Eine Ersatzpflege ist erforderlich. Diese wird als sogenannte Verhinderungspflege bezeichnet.

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Um Anspruch auf die Verhinderungspflege zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem können die Leistungen der Verhinderungspflege nur von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 in Anspruch genommen werden. Zudem muss der Pflegebedürftige vor der Inanspruchnahme der Leistungen für mindestens sechs Monate im Rahmen der häuslichen Pflege bereut worden sein.

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Die jährlich zustehenden Leistungen der Verhinderungspflege betragen maximal 1.685 Euro.

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