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Pflegezeitgesetz (PflegeZG): Ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege

Aktualisiert: 29. April 2025 ~ 5 Minuten Lesezeit Veröffentlicht:

Sich gleichzeitig um die eigene Arbeit und die Pflege eines Angehörigen zu kümmern, stellt für viele Berufstätige eine echte Herausforderung dar. Oft fehlt für beides schlichtweg die Zeit. Um bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Pflege zu schaffen, hat der Gesetzgeber mitunter das Pflegezeitgesetz verabschiedet. Erfahren Sie alles zum Thema auf unserer Seite.

Pflegezeitgesetz: Das Wichtigste in Kürze

  • Für Berufstätige ist es oft nicht einfach, die eigene Arbeit und die häusliche Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bringen.
  • Zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und häuslicher Pflege wurden das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz vom Gesetzgeber verabschiedet.
  • Die Gesetze schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, dass sich Berufstätige für eine gewisse Zeit von der Arbeit freistellen lassen können, um mehr Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben.
  • Lassen sich Arbeitnehmer für die Pflege eines Angehörigen von der Arbeit freistellen, ist das oft mit einem Lohnausfall verbunden.
  • Als Ausgleich für den Lohnausfall gibt es Lohnersatzleistungen, die beantragt werden können. So gewährt die Pflegekasse ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld, und der Bund gewährt zinslose Darlehen während der Pflegezeit.
  • Wichtig: Berufstätige, die eine Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich um die Pflege eines Angehörigen zu kümmern, genießen während der Pflegezeit vollen Kündigungsschutz.

Was ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG)?

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Pflege Angehöriger

Ein Pflegefall in der Familie stellt für Angehörige sowohl eine psychische als auch physische Belastung dar. Darüber hinaus nimmt die Pflege von Angehörigen viel Zeit in Anspruch. Oft ist es gerade die Zeit, die fehlt, wenn Berufstätige ihrer Arbeit nachgehen und sich zusätzlich um die Pflege eines Mitglieds der Familie kümmern. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es das Pflegezeitgesetz (PflegeZG).

Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz

Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit berufstätige Angehörige sich unter bestimmten Bedingungen um die häusliche Pflege von Familienmitgliedern kümmern können. So ist es möglich, dass sich Arbeitnehmer zum Zweck der Pflege Angehöriger für eine gewisse Zeit von der Arbeit freistellen lassen – entweder teilweise oder komplett für ein halbes Jahr. Eine kurzfristige Freistellung von bis zu zehn Tagen ist ebenfalls möglich, sofern die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen überraschend eintritt und die Pflege notwendig macht.

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) – mehr Zeit für die Pflege Angehöriger

In manchen Fällen möchten Berufstätige in Teilzeit arbeiten, damit sich die Arbeit und die Pflege von Angehörigen besser organisieren und vereinbaren lassen. In solchen Fällen greifen die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes. Die Regelungen ermöglichen es, dass berufstätige Angehörige bis zu zwei Jahre in Teilzeit arbeiten können, wenn sie sich in dieser Zeit um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmern.

Bestimmte Gesetzesbestimmungen für die Pflege kombinieren

Beim Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz handelt es sich um zwei separate Gesetze, die in Bezug zur Pflege stehen. Jedoch sind diese miteinander verwoben. Daher lassen sich einige Bestimmungen der zwei Gesetze miteinander kombinieren – etwa die Pflegezeit und Familienpflegezeit, wenn Angehörige diese aufeinanderfolgend in Anspruch nehmen.

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Pflegezeitgesetz: Freistellung von der Arbeit, mehr Zeit für die Pflege

Kurzfristige zehntägige Freistellung von der Arbeit

Kommt es zu einem Pflegefall in der Familie, besteht für berufstätige Angehörige die Möglichkeit, sich kurzfristig für zehn Tage von der Arbeit freistellen zu lassen. Diese Option kann in Anspruch genommen werden, wenn unerwartet Hilfe für die Pflege von nahen Verwandten organisiert werden muss. In einem solchen Fall ist es in der Regel ausreichend, den Arbeitgeber über die Umstände in der Familie zu informieren. Jedoch kann dieser einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des jeweiligen Angehörigen einfordern.

Pflegezeitgesetz: Lohnfortzahlung während der Pflegezeit

Nehmen Arbeitnehmer ihren Anspruch auf die Pflegezeit wahr, besteht für sie während dieser Zeit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Für den Lohnausfall können Beschäftigte das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragen. Die Lohnersatzleistung beträgt bis zu 90 Prozent des Netto-Monatslohns.

Regelungen bei sechs Monate Pflegezeit

Berufstätige können sich auch teilweise oder vollständig für sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen, um sich der Pflege von nahen Verwandten zu widmen. Allerdings ist das nur in Unternehmen möglich, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Die Pflegezeit muss zehn Tage vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden – persönlich und mit einem formlosen Anschreiben.

Die Familienpflegezeit

Neben der Pflegezeit können Angehörige, die sich um die Pflege eines Mitglieds der Familie kümmern, auch die sogenannte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 25 Mitarbeiter. Im Rahmen der Familienpflegezeit können Beschäftigte für die Dauer von maximal zwei Jahren ihre Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren, um mehr Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben. Die Teilzeitarbeit muss acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Auch im Fall der Inanspruchnahme einer längeren Familienpflegezeit besteht für Arbeitnehmer kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Deswegen gewährt der Bund in solchen Fällen zinslose Darlehen, damit der Lebensunterhalt einer Familie, die sich um die Pflege eines Angehörigen kümmert, gesichert ist.

Pflegezeit bei Sterbebegleitung von Angehörigen

Ermöglicht das Pflegezeitgesetz die Sterbebegleitung von Angehörigen?

Es kommt vor, dass sich Arbeitnehmer intensiv um Angehörige kümmern möchten, die im Sterben liegen. Für die Sterbebegleitung von Angehörigen besteht für Arbeitnehmer dank des Pflegezeitgesetzes die Möglichkeit, für drei Monate von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Anspruch für Beschäftigte gilt auch dann, wenn Angehörige in ihrer letzten Lebensphase in einem Hospiz betreut und versorgt werden.

Die Pflege von nahen Angehörigen

Wer gehört laut Pflegezeitgesetz zu nahen Angehörigen?

  • Großeltern
  • Eltern
  • Schwiegereltern
  • Stiefeltern
  • Eheleute
  • Lebenspartner
  • Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
  • Geschwister
  • Ehegatten der Geschwister
  • Geschwister der Ehegatten
  • Lebenspartner der Geschwister
  • Geschwister der Lebenspartner
  • Kinder
  • Adoptivkinder
  • Pflegekinder
  • Schwiegerkinder
  • Enkelkinder

Pflegezeit und Sozialversicherung

Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte während der Pflegezeit

Nehmen Berufstätige die Pflegezeit in Anspruch, werden während dieser Zeit die Sozialversicherungsbeiträge des pflegenden Arbeitnehmers von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gezahlt.

Kündigungsschutz während der Pflegezeit

Ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit – nehmen Berufstätige für die Pflege von Angehörigen eine Auszeit von der Arbeit, genießen sie während dieser Zeit vollen Kündigungsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Kümmern sich Berufstätige im Rahmen der Pflegezeit um die Versorgung von Angehörigen, geht das mit einem Lohnausfall einher. Der Arbeitgeber ist für diesen Zeitraum nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Den ausbleibenden Nettolohn können pflegende Arbeitnehmer bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 90 Prozent des Nettolohns.

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