Was ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG)?
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Pflege Angehöriger
Ein Pflegefall in der Familie stellt für Angehörige sowohl eine psychische als auch physische Belastung dar. Darüber hinaus nimmt die Pflege von Angehörigen viel Zeit in Anspruch. Oft ist es gerade die Zeit, die fehlt, wenn Berufstätige ihrer Arbeit nachgehen und sich zusätzlich um die Pflege eines Mitglieds der Familie kümmern. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es das Pflegezeitgesetz (PflegeZG).
Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz
Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit berufstätige Angehörige sich unter bestimmten Bedingungen um die häusliche Pflege von Familienmitgliedern kümmern können. So ist es möglich, dass sich Arbeitnehmer zum Zweck der Pflege Angehöriger für eine gewisse Zeit von der Arbeit freistellen lassen – entweder teilweise oder komplett für ein halbes Jahr. Eine kurzfristige Freistellung von bis zu zehn Tagen ist ebenfalls möglich, sofern die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen überraschend eintritt und die Pflege notwendig macht.
Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) – mehr Zeit für die Pflege Angehöriger
In manchen Fällen möchten Berufstätige in Teilzeit arbeiten, damit sich die Arbeit und die Pflege von Angehörigen besser organisieren und vereinbaren lassen. In solchen Fällen greifen die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes. Die Regelungen ermöglichen es, dass berufstätige Angehörige bis zu zwei Jahre in Teilzeit arbeiten können, wenn sie sich in dieser Zeit um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmern.
Bestimmte Gesetzesbestimmungen für die Pflege kombinieren
Beim Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz handelt es sich um zwei separate Gesetze, die in Bezug zur Pflege stehen. Jedoch sind diese miteinander verwoben. Daher lassen sich einige Bestimmungen der zwei Gesetze miteinander kombinieren – etwa die Pflegezeit und Familienpflegezeit, wenn Angehörige diese aufeinanderfolgend in Anspruch nehmen.
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Pflegezeitgesetz: Freistellung von der Arbeit, mehr Zeit für die Pflege
Kurzfristige zehntägige Freistellung von der Arbeit
Kommt es zu einem Pflegefall in der Familie, besteht für berufstätige Angehörige die Möglichkeit, sich kurzfristig für zehn Tage von der Arbeit freistellen zu lassen. Diese Option kann in Anspruch genommen werden, wenn unerwartet Hilfe für die Pflege von nahen Verwandten organisiert werden muss. In einem solchen Fall ist es in der Regel ausreichend, den Arbeitgeber über die Umstände in der Familie zu informieren. Jedoch kann dieser einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des jeweiligen Angehörigen einfordern.
Pflegezeitgesetz: Lohnfortzahlung während der Pflegezeit
Nehmen Arbeitnehmer ihren Anspruch auf die Pflegezeit wahr, besteht für sie während dieser Zeit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Für den Lohnausfall können Beschäftigte das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragen. Die Lohnersatzleistung beträgt bis zu 90 Prozent des Netto-Monatslohns.
Regelungen bei sechs Monate Pflegezeit
Berufstätige können sich auch teilweise oder vollständig für sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen, um sich der Pflege von nahen Verwandten zu widmen. Allerdings ist das nur in Unternehmen möglich, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Die Pflegezeit muss zehn Tage vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden – persönlich und mit einem formlosen Anschreiben.
Die Familienpflegezeit
Neben der Pflegezeit können Angehörige, die sich um die Pflege eines Mitglieds der Familie kümmern, auch die sogenannte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 25 Mitarbeiter. Im Rahmen der Familienpflegezeit können Beschäftigte für die Dauer von maximal zwei Jahren ihre Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren, um mehr Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben. Die Teilzeitarbeit muss acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Auch im Fall der Inanspruchnahme einer längeren Familienpflegezeit besteht für Arbeitnehmer kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Deswegen gewährt der Bund in solchen Fällen zinslose Darlehen, damit der Lebensunterhalt einer Familie, die sich um die Pflege eines Angehörigen kümmert, gesichert ist.
Pflegezeit bei Sterbebegleitung von Angehörigen
Ermöglicht das Pflegezeitgesetz die Sterbebegleitung von Angehörigen?
Es kommt vor, dass sich Arbeitnehmer intensiv um Angehörige kümmern möchten, die im Sterben liegen. Für die Sterbebegleitung von Angehörigen besteht für Arbeitnehmer dank des Pflegezeitgesetzes die Möglichkeit, für drei Monate von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Anspruch für Beschäftigte gilt auch dann, wenn Angehörige in ihrer letzten Lebensphase in einem Hospiz betreut und versorgt werden.
Die Pflege von nahen Angehörigen
Wer gehört laut Pflegezeitgesetz zu nahen Angehörigen?
Pflegezeit und Sozialversicherung
Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte während der Pflegezeit
Nehmen Berufstätige die Pflegezeit in Anspruch, werden während dieser Zeit die Sozialversicherungsbeiträge des pflegenden Arbeitnehmers von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gezahlt.
Kündigungsschutz während der Pflegezeit
Ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit – nehmen Berufstätige für die Pflege von Angehörigen eine Auszeit von der Arbeit, genießen sie während dieser Zeit vollen Kündigungsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Kümmern sich Berufstätige im Rahmen der Pflegezeit um die Versorgung von Angehörigen, geht das mit einem Lohnausfall einher. Der Arbeitgeber ist für diesen Zeitraum nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Den ausbleibenden Nettolohn können pflegende Arbeitnehmer bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 90 Prozent des Nettolohns.