Was sind Pflegegrade?
Wie soll die Pflege bedürftiger Patienten finanziert werden?
Wenn Menschen pflegebedürftig werden, sind sie häufig nicht mehr ganz selbstständig und in ihrer Alltagkompetenz eingeschränkt. Daher ist klar, dass Pflegebedürftige Unterstützung in Form von unterschiedlichen Pflegeleistungen benötigen. Doch oft stellt sich Pflegebedürftigen und Angehörige die Frage, wie die Pflege finanziert werden soll.
Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
Die Pflegekasse gewährt zur Finanzierung der Pflege Zuschüsse. In welcher Höhe diese ausfallen und zu welchem expliziten Zweck sie vorgesehen sind, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. der noch vorhandenen Selbständigkeit der zu pflegenden Person ab. Wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ist, wird im Rahmen einer Pflegebegutachtungen festgestellt. Auf Grundlage der ermittelten Bedürftigkeit wird ein sogenannter Pflegegrad erteilt. Es gibt den Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Höherer Grad der Pflege, höherer Leistungsanspruch
Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich der Anspruch auf Geld- und Sachleistungen für die Pflege. Letztendlich gleichen die Pflegegrade daher einem Klassifizierungsmodell zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Leistungsansprüchen für die Pflege von pflegebedürftigen Personen.
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Pflegegrade und Pflegestufen
Leistungen für die Pflege nach Pflegestufen
In der Pflege gab es bis Ende 2016 die sogenannten drei Pflegestufen. Jede Pflegestufe war an eine bestimmte Leistung gekoppelt. Für Pflegebedürftige galt: Je höher die Pflegestufe, desto höher die zustehende Leistung für die Pflege. Welche Stufe erteilt wurde, war bis dahin maßgeblich von körperlichen Erkrankungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen abhängig. Krankheiten wie etwa Demenz wurden bei der Erteilung einer Pflegestufe kaum berücksichtigt. Das änderte sich mit dem Jahresbeginn 2017.
Neue Pflegegrade statt alter Pflegestufen in der Pflege
Im Rahmen der sogenannten Pflegestärkungsgesetze lösten die neu eingeführten Pflegegrade die alten Pflegestufen ab. Der Fokus für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit von Menschen wurde neu ausgerichtet und orientiert sich seither am Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Dadurch profitieren vor allem an Demenz Erkrankte und Menschen mit psychischen Problemen, die auf Pflege angewiesen sind. Das liegt daran, dass diese Leiden nun als starke Beeinträchtigung im Alltag anerkannt werden und somit ein Pflegegrad leichter erteilt werden kann. Vor der Einführung der Pflegestärkungsgesetze war das oftmals nicht der Fall.
Pflegegrade nur für Senioren?
Sind der Anspruch auf einen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen für die Pflege abhängig vom Alter?
Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter auf Pflege angewiesen sein. Daher steht nicht nur Senioren im Fall der Bedürftigkeit die Erteilung eines Pflegegrades zu. Anspruch auf einen Pflegegrad kann grundsätzlich jeder haben, der beispielsweise aufgrund einer Krankheit stark in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und auf Pflege angewiesen ist. Unter anderem können folgende Krankheiten bzw. Umstände ausschlaggebend für die Erteilung eines Pflegegrades sein:
- Krebserkrankungen
- Parkinson
- Epilepsie
- Multiple Sklerose (MS)
- Geistige Behinderung
- Psychische Erkrankungen, z. B. eine Depression
- Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Amputationen
- Schlaganfall
Pflegegrade beantragen
Wie muss man einen Pflegegrad beantragen?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dem Antrag folgt ein Prüfverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Prüfung erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von privatversicherten Personen ist die MEDICPROOF GmbH verantwortlich.
Grad der vorhandenen Selbstständigkeit als Einstufungsgrundlage für einen Pflegegrad
Ermittelt wird anhand eines umfassenden Fragebogens der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit. Auf Basis der Ergebnisse wird vom jeweiligen Gutachter eine Empfehlung für einen Pflegegrad ausgesprochen. Der Grad ist gekoppelt an entsprechende Leistungen. Das bedeutet: Je höher der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit, desto niedriger der Pflegegrad und die damit verbundenen Pflegeleistungen – oder genau andersherum. Ob der empfohlene Grad genehmigt wird, hängt letztendlich von der Entscheidung der Pflegekasse ab.
Die Kriterien der Pflegebegutachtung
Wie wird der Grad der Selbstständigkeit festgestellt?
Im Rahmen der Pflegebegutachtung werden vor allem körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen überprüft und basierend darauf der Grad der Selbstständigkeit festgestellt. Folgende Kriterien gehören zur Begutachtung:
Pflegegrad-Punkte-Tabelle
Zuweisung der Pflegegrade nach Punktesystem
Im Rahmen der Pflegebegutachtung wird der Hilfsbedarf von Pflegebedürftigen überprüft. Je öfter diese auf Unterstützung angewiesen sind, desto mehr Punkte werden im Prüfverfahren erteilt. Die im Verfahren vergebenen Punkte werden letztendlich addiert und das Ergebnis wird einem Pflegegrad zugeordnet, der mit bestimmten Leistungen für die Pflege verbunden ist.
Die folgende Tabelle, deren Angaben auf § 61b SGB XII beruhen, gibt Auskunft über die Punktezahl und die dazugehörigen Pflegegrade:
Grad der Selbstständigkeit | Punktezahl | Pflegegrad |
---|---|---|
Geringe Beeinträchtigungen | 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
Erhebliche Beeinträchtigungen | 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
Schwere Beeinträchtigungen | 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
Schwerste Beeinträchtigungen | 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
Schwerste Beeinträchtigungen, besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung | ab 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Geld- und Sachleistungen für die Pflege nach Pflegegrad
Welche Leistung bei welchem Pflegegrad?
Der Leistungsanspruch für die Pflege von Versicherten orientiert sich am erteilten Pflegegrad.
Die folgenden Tabellen zeigen die monatlichen/jährlichen Leistungen für die Pflege nach Pflegegraden (PG 1 bis PG 5). Die zusammengefassten Daten stammen aus der 2017 erschienenen Broschüre "Gute Pflege. Darauf kommt es an" vom Bundesministerium für Gesundheit.
Monatliche Leistungen (in Euro) für die Pflege nach Pflegegrad
Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistungen | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Tages- und Nachtpflege | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflege | - | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Hausnotruf | 23 € | 23 € | 23 € | 23 € | 23 € |
Jährliche Leistungen (in Euro) für die Pflege nach Pflegegrad
Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Kurzzeitpflege | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege | - | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Kann man den Pflegegrad erhöhen?
Höherer Pflegebedarf, höherer Pflegegrad, mehr Leistungen für die Pflege
Krankheiten nehmen ihren Verlauf. Das bedeutet, dass sich die körperliche oder psychische Verfassung von Patienten verschlechtern kann und somit auch der Grad der Selbstständigkeit. Ein bereits erteilter Pflegegrad und die damit verbundenen Pflegeleistungen entsprechen in solchen Fällen oft nicht mehr der gestiegenen Hilfsbedürftigkeit und notwendigen Pflege. Aus diesem Grund besteht für Pflegebedürftige generell die Möglichkeit, bei steigendem Pflegebedarf einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad zu stellen, der wiederum an höhere Leistungen für die Pflege gekoppelt ist.
Häufig gestellte Fragen
Ein Pflegegrad gibt Auskunft über das Maß der Pflegebedürftigkeit bzw. der noch vorhandenen Selbstständigkeit eines Versicherten und die ihm zustehenden Leistungen der Pflegekasse.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, bedarf es zunächst der Antragsstellung bei der Pflegekasse. Es folgt ein Prüfverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Prüfung erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von privatversicherten Personen ist die MEDICPROOF GmbH verantwortlich. Ermittelt wird anhand eines umfassenden Fragebogens der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit. Auf Basis der Ergebnisse wird vom jeweiligen Gutachter eine Empfehlung für einen Pflegegrad ausgesprochen. Ob dieser genehmigt wird, hängt letztendlich von der Entscheidung der Pflegekasse ab.