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Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Leistungen für die Pflege

Aktualisiert: 15. Januar 2024 ~ 7 Minuten Lesezeit Veröffentlicht:

Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 lösten die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen ab. Seitdem gibt es in der Pflege die neuen fünf Pflegegrade. Nun stellt sich vielen Pflegedürftigen und Angehörigen die Frage, wann und wie betroffene Personen den Pflegegrad 3 erhalten. Muss für die Feststellung des Pflegegrads ein Antrag gestellt werden? Wie wird der Pflegegrad 3 festgelegt? Und welche Leistungen sind mit dem Pflegegrad 3 verbunden? Erfahren Sie alles Wissenswerte auf unserer Seite.

Pflegegrad 3: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erteilung eines Pflegegrades bedarf grundsätzlich der Antragstellung bei der Pflegekasse.
  • Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse folgt ein Gutachten. Das Gutachten dient der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Empfehlung eines entsprechenden Pflegegrades.
  • Die noch vorhandene Selbstständigkeit von Personen mit dem Pflegegrad 3 wird als "schwer beeinträchtigt" eingestuft.
  • Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen für die Pflege.

Was ist der Pflegegrad 3?

Pflegegrade in der Pflege

Zum 1. Januar 2017 wurden die fünf Pflegegrade in der Pflege eingeführt. Diese haben den Zweck, den Grad der Pflegebedürftigkeit von Personen einzustufen. Dabei gilt: Je höher der Grad, desto höher der Anspruch auf Pflegeleistungen. 

Der Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 stuft den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen als "schwer beeinträchtigt" ein. Personen mit dem Pflegegrad 3 sind also im Alltag stark eingeschränkt und können Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität nicht mehr eigenständig bewältigen.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Pflegegrad beantragen

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Wie ein Pflegegrad beantragt wird, erfahren Sie mit einem Klick auf den unteren Button.

Pflegegrad beantragen

Gutachten für den Pflegegrad: Wer erstellt das Pflegegutachten?

Dem Antrag folgt ein Gutachten, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen entsprechenden Pflegegrad festzulegen. Bei gesetzlich versicherten Personen wird das Gutachten vom MD (Medizinischer Dienst) durchgeführt. Handelt es sich um privat versicherte Personen, wird ein entsprechendes Gutachten von der MEDICPROOF GmbH erstellt. 

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Um festzustellen, inwieweit Pflegebedürftige im Alltag zu Hause auf Unterstützung angewiesen sind, wird ein Termin mit einem Gutachter vereinbart. Dieser überprüft vor Ort, bei welchen Tätigkeiten eine Person unter Umständen auf Hilfe angewiesen ist. Dabei wird über ein Punktesystem der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bewertet. Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger eine Person ist, desto mehr Punkte werden vergeben, wobei die einzelnen Pflegegrade bestimmten Punktzahlen zugeordnet sind. Die Einstufung eines Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 3 wird empfohlen, wenn die im Rahmen des Gutachtens vergebene Punktzahl zwischen 47,5 bis unter 70 Punkten liegt. Die Pflegegrad-Punkte-Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie viele Punkte für einen Pflegegrad benötigt werden. Alle Infos zum Punktesystem, der Punktevergabe und den daraus resultierenden Pflegegraden erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Pflegegrade.

Leistungen bei Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 Geldleistung: Was steht Pflegebedürftigen zu?

Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 3 ist "schwer beeinträchtigt". Betroffene benötigen also Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, wie der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität. Im Vergleich zum Pflegegrad 2 fallen die Leistungsansprüche entsprechend höher aus. 

In folgender Tabelle sind die Leistungsansprüche für Personen mit dem Pflegegrad 3 aufgeführt. 

Leistungen bei Pflegegrad 3

LeistungLeistungsanspruchLeistungshöhe/Geld
PflegegeldAnspruch besteht599 € im Monat
PflegesachleistungenAnspruch besteht1.497 € im Monat
Tagespflege/NachtpflegeAnspruch besteht1.357 € im Monat
KurzzeitpflegeAnspruch besteht1.854 € jährlich
VerhinderungspflegeAnspruch besteht1.685 € jährlich
Vollstationäre PflegeAnspruch besteht1.319 € im Monat
Betreuungs- und EntlastungsleistungenAnspruch besteht131 € im Monat
PflegehilfsmittelAnspruch besteht42 € im Monat
HausnotrufAnspruch besteht25,50 € im Monat
WohnraumanpassungAnspruch besteht4.180 € (Gesamtmaßnahme)
WohngruppenzuschussAnspruch besteht224 € im Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Handelt es sich um Personen mit dem Pflegegrad 3, haben diese einen Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 599 Euro. 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Besteht bei Pflegegrad 3 Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 beträgt die Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen für die Betreuung und Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst 1.497 Euro. 

Pflegegrad 3: Tagespflege und Nachtpflege

Besteht bei Pflegegrad 3 Anspruch auf die Leistungen der Tages- und Nachtpflege?

Der Zuschuss für die Tagespflege und Nachtpflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 3 liegt bei 1.357 Euro monatlich.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Gibt es für Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3?

Im Bedarfsfall – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – besteht für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 ein Anspruch auf die Leistung der Kurzzeitpflege. Die Leistungshöhe beträgt jährlich für 56 Tage maximal 1.854 Euro.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Gibt es einen Zuschuss für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3?

Personen mit dem Pflegegrad 3 erhalten ebenfalls einen Zuschuss für die sogenannte Verhinderungspflege. Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.685 Euro jährlich kann für maximal 42 Tage in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal sich nicht um die Pflege kümmern können – beispielsweise im Krankheitsfall.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3: Geld für die Pflege

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3?

Der monatlich zustehende Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 beträgt 131 Euro. Der Zuschuss kann beispielsweise dafür verwendet werden, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Weitere Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 3

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3

Altersgerechtes, barrierefreies Wohnen erfordert oft Wohnraumanpassungen. Dazu kann beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche gehören. Zu solchen Zwecken wird Personen mit dem Pflegegrad 3 ein Zuschuss in Höhe von 4.180 Euro pro Maßnahme gewährt.  

Medizinische Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3

Der Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gehört ebenso zum Leistungsumfang für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3. Bezuschusst werden monatlich ein Hausnotrufsystem mit 25,50 Euro sowie zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie z.B. Einmalhandschuhe, mit 42 Euro.

Wohngruppenzuschuss bei Pflegegrad 3

Leben Versicherte mit dem Pflegegrad 3 in einer Wohngemeinschaft, so besteht auch hier ein Anspruch auf den sog. Wohngruppenzuschuss. Auf diesen haben in Wohngemeinschaften jedoch höchstens vier Personen Anspruch. Ebenso wird die Anschubfinanzierung in Höhe von 2.613 Euro für maximal vier WG-Bewohner gewährt. Hinzu kommt der sog. Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro monatlich für jeden Bewohner mit Pflegegrad, um eine Präsenzkraft zu beschäftigen, die bei der Verwaltung, Organisation und Betreuung unterstützt.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3

Wird die stationäre Pflege bei Pflegegrad 3 bezuschusst?

Für die stationäre Pflege und Betreuung von Personen mit dem Pflegegrad 3 wird ein Zuschuss in Höhe von 1.319 Euro monatlich gewährt.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Meist reicht die finanzielle Unterstützung nicht aus, um die Kosten für die Versorgung im Pflegeheim komplett zu decken. Die Differenz muss von Pflegebedürftigen getragen werden, und zwar in Form des sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE). Dieser Pauschalbetrag muss neben den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sowie den anteiligen Investitionskosten gezahlt werden. Der Pflegegrad nimmt keinen Einfluss auf die Höhe des zu tragenden EEE. Jedoch kann die Pauschale je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland variieren und somit niedriger oder höher ausfallen.

Pflegegrad 3 Kombinationsleistungen

Haben Personen mit dem Pflegegrad 3 Anspruch auf die Kombinationspflege?

Um die Pflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 3 sicherstellen zu können, kann es vorkommen, dass sich sowohl Angehörige als auch ambulante Pflegedienste um die Betreuung und Versorgung kümmern. In einem solchen Fall lassen sich das Pflegegeld und Pflegesachleistung zu einer Kombinationsleistung zusammenführen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei der Kombinationsleistung nur noch ein anteiliges Pflegegeld gezahlt wird. Das bedeutet: Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Dabei wird das anteilige Pflegegeld nach dem Prozentsatz der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen berechnet. 

Häufig gestellte Fragen

Liegen bei Versicherten " schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" vor, erhalten diese den Pflegegrad 3.

mehr erfahren

Folgende Leistungen werden bei Pflegegrad 3 zugesprochen:

  • Pflegegeld: 599 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.497 Euro monatlich
  • Tagespflege & Nachtpflege: 1.357 Euro monatlich
  • Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich
  • Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich
  • Vollstationäre Pflege: 1.319 Euro monatlich
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 131 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
  • Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: 4.180 Euro (Gesamtmaßnahme)
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich

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