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Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Leistungen für die Pflege

Aktualisiert: 15. Januar 2024 ~ 8 Minuten Lesezeit Veröffentlicht:

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, welches 2017 in Kraft getreten ist, sind die bisherigen Pflegestufen von den jetzigen fünf Pflegegraden abgelöst worden. Wie für jeden Pflegegrad stellen sich auch für den Pflegegrad 4 einige Fragen: Wie erhalten Pflegebedürftige den Pflegegrad 4? Muss ein Antrag gestellt werden? Wie wird der Pflegegrad 4 festgelegt? Und welche Leistung ist mit dem Pflegegrad 4 verbunden? Erfahren Sie alles Wissenswerte auf unserer Seite. 

Pflegegrad 4: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pflegegrad muss grundsätzlich bei der Pflegekasse beantragt werden. 
  • Nachdem der Pflegegrad beantragt wurde, wird ein Gutachten hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit erstellt. Dabei wird je nach Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit einer Person ein entsprechender Pflegegrad empfohlen. 
  • Die noch vorhandene Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 wird als "schwerst beeinträchtigt" eingestuft. 
  • Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 4 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen für die Pflege

Was ist der Pflegegrad 4?

Pflegegrade in der Pflege

Zum 1. Januar 2017 wurden die fünf Pflegegrade in der Pflege eingeführt. Grundsätzlich haben diese den Zweck, den Grad der Pflegebedürftigkeit von Personen einzustufen. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher der Anspruch auf Pflegeleistungen.  

Der Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 stuft den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen als "schwerst beeinträchtigt" ein. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 sind so stark in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt, dass sie rund um die Uhr auf Betreuung und Pflege angewiesen sind und kein selbstständiges Leben mehr führen können.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Pflegegrad beantragen

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Wie ein Pflegegrad beantragt wird, erfahren Sie mit einem Klick auf den unteren Button. 

Pflegegrad beantragen

Gutachten für den Pflegegrad: Wer erstellt das Pflegegutachten?

Dem Antrag folgt ein Gutachten, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen entsprechenden Pflegegrad festzulegen. Bei gesetzlich versicherten Personen wird das Gutachten vom MD (Medizinischer Dienst) durchgeführt. Handelt es sich um privat versicherte Personen, wird ein entsprechendes Gutachten von der MEDICPROOF GmbH erstellt.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Um festzustellen, inwieweit Pflegebedürftige im Alltag zu Hause auf Unterstützung angewiesen sind, wird ein Termin mit einem Gutachter vereinbart. Dieser überprüft vor Ort, bei welchen Tätigkeiten eine Person unter Umständen auf Hilfe angewiesen ist. Dabei wird über ein Punktesystem der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bewertet. Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger eine Person ist, desto mehr Punkte werden vergeben, wobei die einzelnen Pflegegrade bestimmten Punktzahlen zugeordnet sind. Die Einstufung eines Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 4 wird empfohlen, wenn die im Rahmen des Gutachtens vergebene Punktzahl zwischen 70 bis unter 90 Punkten liegt. Die Pflegegrad-Punkte-Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie viele Punkte für einen Pflegegrad benötigt werden. Alle Infos zum Punktesystem, der Punktevergabe und den daraus resultierenden Pflegegraden erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Pflegegrade.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Was steht Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 zu?

Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 ist "schwerst beeinträchtigt". Betroffene können ihr Leben also nicht mehr eigenständig bewältigen und sind rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen.

In folgender Tabelle sind die Leistungsansprüche für Personen mit dem Pflegegrad 4 aufgeführt.

Geld und Leistungen bei Pflegegrad 4

LeistungLeistungsanspruchLeistungshöhe/Geld
PflegegeldAnspruch besteht800 € im Monat
PflegesachleistungenAnspruch besteht1.859 € im Monat
Tagespflege/NachtpflegeAnspruch besteht1.685 € im Monat
KurzzeitpflegeAnspruch besteht1.854 € jährlich
VerhinderungspflegeAnspruch besteht1.685 € jährlich
Vollstationäre PflegeAnspruch besteht1.855 € im Monat
Betreuungs- und EntlastungsleistungenAnspruch besteht131 € im Monat
PflegehilfsmittelAnspruch besteht42 € im Monat
HausnotrufAnspruch besteht25,50 € im Monat
WohnraumanpassungAnspruch besteht4.180 € (Gesamtmaßnahme)
WohngruppenzuschussAnspruch besteht224 € im Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Die häusliche Pflege von Angehörigen mit dem Pflegegrad 4 wird mit einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 800 Euro bezuschusst.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Besteht bei Pflegegrad 4 Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in monatlicher Höhe von 1.859 Euro.

Pflegegrad 4: Tagespflege und Nachtpflege

Besteht bei Pflegegrad 4 Anspruch auf die Leistungen der Tages- und Nachtpflege?

Der monatliche Zuschuss für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 liegt bei 1.685 Euro.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Gibt es für Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4?

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 haben Anspruch auf die Leistung der Kurzzeitpflege, wenn diese erforderlich ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Leistungshöhe beträgt jährlich für 56 Tage maximal 1.854 Euro.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Gibt es einen Zuschuss für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4?

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 erhalten ebenfalls einen Zuschuss für die sogenannte Verhinderungspflege. Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.685 Euro jährlich kann für maximal 42 Tage in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal sich nicht um die Pflege kümmern können – beispielsweise im Krankheitsfall.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4: Geld für die Pflege

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4?

Der monatlich zustehende Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 beträgt 131 Euro. Der Zuschuss kann beispielsweise dafür verwendet werden, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Weitere Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 4

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 4

Altersgerechtes, barrierefreies Wohnen erfordert oft Wohnraumanpassungen. Dazu kann beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche gehören. Zu solchen Zwecken wird Personen mit dem Pflegegrad 4 ein Zuschuss in Höhe von 4.180 Euro pro Maßnahme gewährt. 

Medizinische Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4

Der Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gehört ebenso zum Leistungsumfang für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4. Bezuschusst werden monatlich ein Hausnotrufsystem mit 25,50 Euro und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie z.B. Einmalhandschuhe, mit 42 Euro.

Wohngruppenzuschuss bei Pflegegrad 4

Leben Versicherte mit dem Pflegegrad 4 in einer Wohngemeinschaft, besteht auch hier ein Anspruch auf den sog. Wohngruppenzuschuss. Auf diesen haben in Wohngemeinschaften jedoch höchstens vier Personen Anspruch Ebenso wird höchstens vier WG-Bewohnern eine sog. Anschubfinanzierung in Höhe von 2.613 Euro gewährt. Hinzu kommt der sog. Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro monatlich für jeden Bewohner mit Pflegegrad, um eine Präsenzkraft zu beschäftigen, die bei der Verwaltung, Organisation und Betreuung unterstützt.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Wird die stationäre Pflege bei Pflegegrad 4 bezuschusst?

Für die stationäre Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 wird ein Zuschuss in Höhe von 1.855 Euro monatlich gewährt.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Meist reicht die finanzielle Unterstützung nicht aus, um die Kosten für die Versorgung im Pflegeheim komplett zu decken. Die Differenz muss von Pflegebedürftigen getragen werden, und zwar in Form des sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE). Dieser Pauschalbetrag muss neben den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sowie den anteiligen Investitionskosten gezahlt werden. Der Pflegegrad nimmt keinen Einfluss auf die Höhe des zu tragenden EEE. Jedoch kann die Pauschale je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland variieren und somit niedriger oder höher ausfallen.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4

Haben Personen mit dem Pflegegrad 4 Anspruch auf die Kombinationspflege?

Um die Pflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 3 sicherstellen zu können, kann es vorkommen, dass sich sowohl Angehörige als auch ambulante Pflegedienste um die Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen kümmern. In einem solchen Fall lassen sich das Pflegegeld und Pflegesachleistung zu einer Kombinationsleistung zusammenführen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei der Kombinationsleistung nur noch ein anteiliges Pflegegeld gezahlt wird. Das bedeutet: Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Dabei wird das anteilige Pflegegeld nach dem Prozentsatz der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen berechnet.

Häufig gestellte Fragen

Es müssen "schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" vorliegen, damit Versicherte den Pflegegrad 4 erhalten.

mehr erfahren

Folgende Leistungen werden bei Pflegegrad 4 zugesprochen:

  • Pflegegeld: 800 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich
  • Tagespflege & Nachtpflege: 1.685 Euro monatlich
  • Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich
  • Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich
  • Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro monatlich
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 131 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
  • Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: 4.180 Euro (Gesamtmaßnahme)
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich

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