Was bedeutet Pflegegeld?
Geld für die Pflege im häuslichen Umfeld
Oft kümmern sich Angehörige im häuslichen Umfeld um die Pflege von pflegebedürftigen Familienmitgliedern. Wenn Personen, die mindestens den Pflegegrad 2 haben, im Rahmen der häuslichen Pflege von Angehörigen, Bekannten oder Freunden versorgt werden, dann haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und gehört zu den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Dabei ist das Pflegegeld dafür vorgesehen, in finanzieller Hinsicht Unterstützung zu leisten, wenn es um die Pflege von pflegebedürftigen Menschen geht.
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Anspruch auf Pflegegeld
Wer hat Anspruch auf Geld für die Pflege?
Grundsätzlich haben Pflegebedürftige dann einen Anspruch auf das Pflegegeld, wenn sie mindestens den anerkannten Pflegegrad 2 haben und im Rahmen der häuslichen Pflege von Angehörigen, Freunden oder Bekannten versorgt werden.
Pflegegeld Voraussetzungen
Erst Antrag auf Pflegegrad, dann Antrag auf Pflegegeld
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Pflegebedürftige ohne Pflegegrad zunächst einen Pflegegrad beantragen. Erst wenn der Pflegegrad 2 erteilt wurde, kann auch der Anspruch auf das Pflegegeld geltend gemacht werden.
Begutachtungsverfahren zur Erteilung eines Pflegegrades
Der Antrag auf einen Pflegegrad muss bei der Pflegekasse oder der angeschlossenen Krankenkasse gestellt werden. Ob der Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 erteilt werden kann, wird im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens überprüft. Handelt es sich um gesetzlich Versicherte, erfolgt die Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), im Fall von Privatversicherten ist die MEDICPROOF GmbH für das Begutachtungsverfahren zuständig.
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und Erteilung eines Pflegegrades ist die noch vorhandene Selbstständigkeit von Versicherten. Dabei gilt: Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger eine Person ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.
Pflegegeld ohne Pflegegrad
Wird Geld für die Pflege auch ohne Pflegegrad gezahlt?
Grundsätzlich gilt: Kein Pflegegrad, kein Anspruch auf Pflegegeld. Ebenso sind Versicherte mit dem Pflegegrad 1 nicht anspruchsberechtigt, wenn es um das Pflegegeld geht. Das liegt daran, dass der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Personen mit dem Pflegegrad 1 als "gering beeinträchtigt" gilt. Das bedeutet, dass Menschen mit dem Pflegegrad 1 ihren Alltag in der Regel gut und weitestgehend selbständig meistern können, während Personen mit einem höheren Pflegegrad auf mehr Pflege und damit mehr Leistungen angewiesen sind.
Für die häusliche Pflege Pflegegeld beantragen
Wo muss man das Pflegegeld beantragen?
Der Antrag auf Pflegegeld muss entweder direkt bei der Pflegekasse oder der angeschlossenen Krankenkasse gestellt werden.
Wie muss man das Pflegegeld beantragen?
Ob telefonisch oder per Post – die formlose Antragsstellung ist ausreichend. Für diese können sich Versicherte an ihre Krankenkassen wenden. Diese sind an die zuständigen Pflegekassen angeschlossen, sodass der Antrag auf Pflegegeld weitergeleitet werden kann. Nach der Kontaktaufnahme lassen die Pflegekassen Antragsstellern Formulare zukommen, die ausgefüllt wieder zurückgesendet werden müssen.
Wer muss das Pflegegeld beantragen?
Der Antrag auf das Pflegegeld muss vom Pflegebedürftigen selbst gestellt werden. Sollte der Pflegebedürftige beispielsweise krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage sein, kann eine andere Person dazu bevollmächtigt werden, den Antrag auf das Pflegegeld zu stellen.
Wann sollte man das Pflegegeld beantragen?
Wurde die Pflegebedürftigkeit festgestellt, sollte der Antrag auf das Pflegegeld nicht später als vier Wochen nach der Feststellung erfolgen. Der Grund dafür: Pflegegeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Entscheidend für die Auszahlung des Pflegegeldes ist der Tag der Antragstellung.
Pflegegeld Höhe – Leistungen bei Pflege im häuslichen Umfeld
Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige für die Pflege?
Wie hoch das Pflegegeld im Einzelfall ausfällt, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab und davon, wer sich um die häuslichen Pflege eines Pflegebedürftigen kümmert. Erfolgt die Pflege ausschließlich durch Angehörige, Bekannte oder Freunde der pflegebedürftigen Person und nicht durch einen ambulanten Pflegedienst, wird das Pflegegeld in voller Höhe gezahlt.
Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad | Betrag für monatliches Pflegegeld in Euro |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Kombinationsleistungen für die Pflege
Oft kümmern sich nicht nur Angehörige, sondern auch ambulante Pflegedienste um die Pflege von Pflegebedürftigen. Daher besteht sowohl ein Anspruch auf Pflegegeld als auch auf Pflegesachleistungen.
Anteilige Leistungen für die Pflege
Allerdings besteht der Anspruch nicht in vollem Umfang. Kümmern sich sowohl Angehörige als auch ambulante Pflegedienste um die Pflege von bedürftigen Menschen, wird lediglich ein anteiliges Pflegegeld (Kombinationsleistungen) gezahlt. Dabei gilt: Das Pflegegeld verringert sich prozentual um den Anteil der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Pflegegeld im Fall von Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
Es kann vorkommen, dass Pflegebedürftige beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt die Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen müssen. Ebenso ist es möglich, dass es krankheitsbedingt zum Ausfall von Pflegenpersonen kommt, sodass Pflegebedürftige für die ersatzweise Pflege die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen müssen. Ist solchen Fällen zahlt die Pflegekasse maximal für vier Wochen im Jahr die Hälfte des bis dahin bezogenen Pflegegeldes.
Pflegegeld für Angehörige?
Steht pflegenden Angehörigen automatisch Geld für die Pflege zu?
Kümmern sich Angehörige um die häusliche Pflege, so ist das für die Pflegepersonen nicht automatisch mit einem Anspruch auf das Pflegegeld verbunden. Pflegegeld steht lediglich anspruchsberechtigten Versicherten zu. Diese können frei über die Verwendung der Leistung entscheiden.
Pflegegeld: Erhöhung der Leistung
Kann man eine Pflegegelderhöhung beantragen?
Es kann vorkommen, dass sich die körperliche oder geistige Verfassung von Pflegebedürftigen verschlechtert und diese auf mehr Unterstützung und Pflege angewiesen sind. In solchen Fällen kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden. Wird dieser erteilt, steigt automatisch auch der Leistungsanspruch und das Pflegegeld wird erhöht.
Pflegegeld: Kürzung der Leistung bei Pflege durch professionelle Pflegekräfte
Andersherum besteht auch die Möglichkeit, dass das Pflegegeld gekürzt wird. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn sich nicht nur Angehörige, sondern auch professionelle Pflegekräfte um die Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen kümmern. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Pflegebedürftige im Rahmen der Kurzzeitpflege von professionellen Pflegekräften betreut werden.
Pflegegeld: Krankenhausaufenthalt, Reha oder häusliche Krankenpflege
Besteht Anspruch auf Pflegegeld, wenn die häusliche Pflege kurzfristig entfällt?
Kommt es beispielsweise zu einem Krankenhausaufenthalt von Pflegebedürftigen, stellt sich die Frage, ob das Pflegegeld gezahlt wird, da die häusliche Pflege entfällt. Der Leistungsanspruch besteht in einer solchen Situation weiterhin für 28 Tage. Das gilt auch im Fall einer stationären Rehabilitation oder einer ärztlich angeordneten häuslichen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Ausgesetzt wird das Pflegegeld dann, wenn die Versorgung in den angesprochenen Fällen mehr als 28 Tage lang andauert. Erst, wenn die Pflege wieder im häuslichen Umfeld und durch Angehörige, Freunde oder Bekannte erfolgt, besteht wieder der Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegegeld: Auslandsaufenthalt
Kann man Pflegegeld im Ausland beziehen?
Laut § 34 SGB XI besteht bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weiterhin ein Anspruch auf Pflegegeld. Allerdings gilt das nur für sechs Wochen im Jahr.
Pflegegeld und Hartz IV
Da Hartz-IV-Empfänger gesetzlich pflegeversichert sind und die monatlichen Beiträge für die Pflegeversicherung vom Jobcenter getragen werden, besteht auch für Hartz-IV-Empfänger ein Anspruch auf Pflegegeld – sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und mindestens der Pflegegrad 2 erteilt wurde.
Pflegegeld und Rente
Wird die Rente gekürzt, wenn man Pflegegeld erhält?
Wenn pflegebedürftige Rentner Pflegegeld erhalten, stellt sich ihnen oft die Frage, ob die Rente deshalb gekürzt werden kann. Das ist nicht der Fall, und zwar aus folgendem Grund: Das Pflegegeld ist keine gehaltsähnliche Zahlung, sondern eine Sozialleistung, die der Sicherstellung der Pflege dient. Daher werden die Rente und das Pflegegeld nicht miteinander verrechnet.
Ist Pflegegeld steuerfrei?
Muss Pflegegeld versteuert werden?
Ob von gesetzlichen oder privaten Pflegekassen ausgezahlt – Pflegegeld, das Angehörigen, Freunden oder Bekannte für die häusliche Pflege zukommt, ist steuerfrei. Allerdings gilt das nur bis zum Höchstbetrag, der Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad zusteht.
Häufig gestellte Fragen
Die Höhe des Pflegegeldes ist an den Pflegegrad gekoppelt. Das bedeutet: Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld.
Das Pflegegeld steht pflegebedürftigen Personen zu, die mindestens den anerkannten Pflegegrad 2 haben. Pflegende Personen wie etwa Angehörige sind nicht automatisch anspruchsberechtigt. Pflegebedürftige können jedoch frei über das Pflegegeld verfügen und es Pflegenden als "Aufwandsentschädigung" zukommen lassen.