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Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe und Antrag auf Sachleistungen für die Pflege

Aktualisiert: 29. November 2023 ~ 4 Minuten Lesezeit Veröffentlicht:

Um die Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen sicherzustellen, gibt es verschiedene Unterstützungsleistungen für die Pflege, darunter die sogenannten Pflegesachleistungen. Erfahren Sie auf unserer Seite, was unter Pflegesachleistungen verstanden wird, wie hoch die Leistungen ausfallen und wem sie zustehen.

Pflegesachleistungen: Das Wichtigste in Kürze

  • Unter Pflegesachleistungen werden alle Maßnahmen verstanden, die von professionellen Pflegekräften im Rahmen der häuslichen Pflege von pflegebedürftigen Personen erbracht werden.
  • Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht er dann, wenn Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 haben.
  • Die Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegesachleistungen.

Was sind Pflegesachleistungen?

Finanzielle Leistungen für die Pflege

Der Begriff "Pflegesachleistungen" kann missverstanden werden. Denn bei Pflegesachleistungen handelt es sich nicht um Sachleistungen bzw. Sachgegenstände, die für die Pflege von bedürftigen Personen zur Verfügung gestellt werden. Unter dem Begriff werden Leistungen zusammengefasst, die von professionellem Pflegepersonal im Rahmen der häuslichen Pflege von pflegebedürftigen Personen erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise alle Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 fallen in den Bereich der Pflegesachleistungen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Pflegesachleistungen sind zweckgebunden und dienen ausschließlich der Finanzierung von Leistungen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Hingegen dazu können Pflegebedürftige frei über das Pflegegeld verfügen, sofern es ihnen zusteht. Beispielsweise kann das Pflegegeld als eine Art Aufwandsentschädigung an Angehörige gezahlt werden, wenn sich diese um die Pflege des Pflegebedürftigen kümmern.

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Beispiele für Pflegesachleistungen in der Pflege

Welche Sachleistungen in der Pflege gibt es?

In der Pflege werden alle Leistungen, die zur sogenannten Grundpflege gehören, als Pflegesachleistungen verstanden. Darunter fällt zum Beispiel die Hilfestellung bei der Körperpflege und Ernährung von pflegebedürftigen Personen. Auch die Unterstützung im Haushalt sowie die vorübergehende ambulante Betreuung im Rahmen der Tages- und Nachtpflege gehören zu den Sachleistungen der Pflege.

Beispiele für Pflegesachleistungen im Überblick

  • Hilfestellung beim Duschen/Baden
  • Hilfestellung beim Umsetzen
  • Hilfestellung beim An- und Ausziehen
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Erledigung von Einkäufen
  • Wohnungsreinigung

Anspruch auf Pflegesachleistungen

Wann besteht Anspruch auf Leistungen für die Pflege?

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegesachleistungen. Personen ohne Pflegegrad oder mit dem Pflegegrad 1 sind nicht anspruchsberechtigt.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1

Allerdings können Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 ihren Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen geltend machen, die monatlich mit 131 Euro bezuschusst werden. Die zweckgebundene Leistung darf lediglich für Angebote genutzt werden, die Angehörige entlasten und Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit fördern.

Exemplarische Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Pflege

  • Tages­pflege und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste
  • Landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Höhe der Pflegesachleistungen

Wie hoch sind die Leistungen für die Pflege?

Die Höhe der zustehenden Pflegesachleistungen ist an die Pflegegrade gekoppelt. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegesachleistungen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Leistungshöhe:

Höhe der Pflegesachleistung nach Pflegegrad

PflegegradMonatliche Pflegesachleistung
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2796 Euro
Pflegegrad 31.497 Euro
Pflegegrad 41.859 Euro
Pflegegrad 52.299 Euro

Ungenutzte Sachleistungen für die Pflege umwandeln

Sachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen

Wenn Sachleistungen für die Pflege nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden, kann die verbleibende Leistungshöhe für die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Allerdings ist das nur zu 40 Prozent der zustehenden Sachleistungen möglich.

Ein Beispiel: Eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 2 erhält monatlich Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro. Zur Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes reichen 60 Prozent der zustehenden Pflegesachleistung aus. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige die verbleibenden 40 Prozent, sprich 289,60 Euro, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden kann.

Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Leistungen für die Pflege kombinieren

Oft werden Pflegebedürftige nicht nur von Angehörigen betreut, sondern ebenfalls durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt. In solchen Fällen lassen sich das Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Das Pflegegeld wird dann prozentual um den Anteil der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen gekürzt.

Pflegesachleistungen beantragen

Wie können Leistungen für die Pflege beantragt werden?

Möchten Pflegebedürftige Pflegesachleistungen beantragen, können sie sich die zuständige Pflegekasse wenden. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen. Ob telefonisch oder per Post – eine formlose Antragsstellung ist ausreichend. Nachdem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, lässt die Pflegekasse Antragsstellern wichtige Formulare zukommen, die ausgefüllt wieder zurückgesendet werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Unter dem Begriff "Pflegesachleistungen" werden Pflegemaßnahmen verstanden, die von professionellem Pflegepersonal ambulanter Pflegedienste geleistet werden.

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Anspruchsberechtigt sind Versicherte, die mindestens den anerkannten Pflegegrad 2 haben.

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Die Höhe der Pflegesachleistungen ist an den jeweiligen Pflegegrad von Versicherten gekoppelt. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher der Leistungsanspruch.

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