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Die Pflegeversicherung: Eine gesetzliche oder private Versicherung für die Pflege

Aktualisiert: 29. April 2025 ~ 6 Minuten Lesezeit Veröffentlicht:

Mit steigendem Alter wächst das Pflegerisiko. Um im Pflegefall die hohen Pflegekosten zu finanzieren, wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Erfahren Sie mehr auf unserer Seite.

Pflegeversicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegeversicherung ist eine der fünf Säulen, die zum sozialen Netz in Deutschland gehören.
  • Mit den Beiträgen aus der Pflegeversicherung sollen die teils hohen Kosten abgefedert werden, die für Bürgerinnen und Bürger im Pflegefall entstehen können.
  • Damit pflegebedürftige Personen im Pflegefall Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen sie einen anerkannten Pflegegrad haben.
  • Ein Pflegegrad muss grundsätzlich bei der Pflegekasse beantragt werden.

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung: Eine der 5 Säulen des sozialen Netzes

Deutschland verfügt über ein soziales Netz, das der Absicherung der Bevölkerung dient. Dieses Netz besteht aus fünf Säulen, darunter die Pflegeversicherung, die 1995 eingeführt wurde. Die Versicherung hat den Zweck, im Pflegefall von Versicherten die hohen Pflegekosten abzufedern.

Die Pflegeversicherung als soziale Pflegeversicherung

In die Pflegeversicherung müssen alle abhängig Beschäftigen, Arbeitslosen und Rentner ihren jeweiligen Beitrag einzahlen – und zwar unabhängig vom Alter und vom persönlichen Pflegerisiko. Da die Beiträge aller Versicherten gemeinschaftlich die Pflegekosten decken sollen, spricht man bei der Versicherung auch von der sozialen Pflegeversicherung.

Versicherung für die Pflege: Eine Art Teilkasko-Versicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nur teilweise zur Deckung der Kosten für Pflegeleistungen aus. Vor diesem Hintergrund ist die soziale Pflegeversicherung als eine Art Teilkasko-Versicherung zu verstehen. Mit dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung können Versicherte vorsorgen, um im Pflegefall Versorgungslücken zu schließen.

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Warum gibt es die Versicherung für die Pflege?

Als Sozialstaat sichert Deutschland seine Bürgerinnen und Bürger gegen die Risiken im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit, Altersarmut, Unfällen und Pflegebedürftigkeit ab. Zur Finanzierung der Absicherung gibt es die sogenannten fünf Säulen der Sozialversicherung, die gesetzlich verankert sind. Dazu gehört die soziale Pflegeversicherung, die 1995 eingeführt wurde. Diese Versicherung wurde vor allem deshalb eingeführt, weil die Zahl der älteren Menschen in Deutschland beständig wächst und gerade diese Bevölkerungsgruppe vor dem Risiko einer kostenintensiven Pflege abgesichert werden soll.

Die fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung

  1. Die Gesetzliche Krankenversicherung (Fünftes Sozialgesetzbuch, SGB V)
  2. Die Soziale Pflegeversicherung (Elftes Sozialgesetzbuch, SGB XI)
  3. Die Gesetzliche Rentenversicherung (Sechstes Sozialgesetzbuch, SGB VI)
  4. Die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (Drittes Sozialgesetzbuch, SGB III)
  5. Die Gesetzliche Unfallversicherung (Siebtes Sozialgesetzbuch, SGB XII)

Die Kostenträger der Sozialversicherung

Je nach Sozialversicherungs-Säule sichern unterschiedliche Kostenträger den jeweiligen Risikobereich ab, für den sie verantwortlich sind.

Kostenträger der Sozialversicherung im Überblick

Säule der Sozialversicherung Kostenträger
Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche und private Krankenkassen
Soziale Pflegeversicherung Gesetzliche und private Pflegekassen
Gesetzliche Rentenversicherung Deutscher Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Bundesagentur für Arbeit
Gesetzliche Unfallversicherung Gewerbliche Berufsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Versicherungsträger der öffentlichen Hand wie Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände

Gesetzliche Pflegeversicherung für die Pflege

Wie hoch ist die Pflichtgrenze für die Versicherung?

Berufstätige, Arbeitsuchende und Rentner sind in der Regel dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Pflegekasse zu versichern. Das gilt bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe. Verdienen gesetzlich Versicherte über ein Jahr lang mehr als 5.062,50 Euro brutto monatlich bzw. 62.550 Euro brutto jährlich, übersteigt das Einkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. In diesem Fall ist es möglich, sich von der gesetzlichen Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Pflegeversicherung zu wechseln.

Private Pflegeversicherung

Wie hoch ist der Beitrag für die private Versicherung für die Pflege?

In der Regel sind Arbeitnehmer gesetzlich pflegeversichert. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer die Beiträge für die Pflegeversicherung mit ihrem Arbeitgeber teilen. Anders bei Privatversicherten. Zwar entsprechen die Beiträge für die private Pflegeversicherung denen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Wer trägt den Beitrag für die private Pflegeversicherung?

Doch Freiberufler und Selbstständige müssen die Beiträge für ihre private Pflegeversicherung in voller Höhe selbst tragen.

Voraussetzungen für die Leistungen der Pflegeversicherung – ob gesetzlich oder privat versichert

Wann haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen für die Pflege?

Ob gesetzlich oder privat versichert – um Leistungen für die Pflege zu beanspruchen, müssen Versicherte einen der anerkannten Pflegegrade haben. Dazu bedarf es der Antragsstellung bei der Pflegekasse. Wurde der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt, folgt eine Begutachtung hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit. Für gesetzlich Versicherte ist der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) für die Begutachtung zuständig. Handelt es sich um privat Versicherte, wird ein entsprechendes Gutachten durch die MEDICPROOF GmbH erstellt. Die Begutachtungsverfahren sind identisch. Wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt, wird auf Grundlage der noch vorhandenen Selbstständigkeit der Versicherten ein entsprechender Pflegegrad erteilt. An dessen Höhe ist letztendlich der Leistungsumfang der Pflegeversicherung gekoppelt. Sprich: Je höher der Pflegegrad, desto höher der Leistungsumfang für die Pflege.

Die fünf Pflegegrade

Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung

Ob gesetzliche oder private Pflegeversicherung – im Prinzip stehen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad die gleichen Leistungen zu. Dabei sind folgende Leistungen die wichtigsten Pflegeleistungen:

Ambulanter Pflegedienst

Erfolgt die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Kümmert sich ein ambulanter Pflegedienst um die Versorgung, stehen Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen zu.

Tages- und Nachtpflege

Müssen Pflegebedürftige stundenweise im Rahmen der Tagespflege oder Nachtpflege versorgt und betreut werden, gewähren die Pflegekassen neben dem Pflegegeld zusätzliche Pflegesachleistungen. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn bereits Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedient gezahlt werden. 

Stationäre Pflege

Je nach Pflegegrad stehen Versicherten bestimmte Leistungen zu, wenn die stationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim erforderlich ist.

Weitere Leistungen

Neben den angesprochenen Leistungen bezuschusst die Pflegeversicherung unter anderem auch Pflegehilfsmittel, einen Hausnotruf oder die Wohnraumanpassung für das barrierefreie Wohnen.

Private Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung hat den Zweck, etwaige Kosten aufzufangen, die im Pflegefall von Versicherten entstehen. Oft reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung jedoch nicht aus, um sämtliche Pflegekosten zu decken. Daher ist die gesetzliche Pflegeversicherung als eine Art Teil-Kasko-Versicherung zu verstehen, die lediglich einen Teil der Pflegekosten tragen kann.

Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, über eine private Pflegezusatzversicherung Vorsorgelücken zu schließen. Drei Modelle stehen zur Auswahl:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Beitrag für die Pflegeversicherung (Stand 2020)

Pflegeversicherung für... Prozentuale Beitragshöhe zur Pflegeversicherung
(bemessen am Bruttoeinkommen)
Kinder Im Rahmen der "beitragsfreien Familienversicherung" über die Eltern versichert
Eltern 3,05 %
Kinderlose 3,3 %
Rentner 3,05 % in voller Höhe
Beihilfeberechtigte 1,525 %

Häufig gestellte Fragen

Die Pflegeversicherung ist eine der fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie dient dem Zweck, das Pflegerisiko abzusichern. So werden im Pflegefall Geld- und Sachleistungen von der Pflegeversicherung erbracht, um die Pflegekosten abzufedern.

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Es besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht – ob gesetzliche oder private Pflegeversicherung.

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Alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf die zweckgebundenen Leistungen der Pflegeversicherung. In welcher Höhe, ist abhängig vom Pflegegrad.

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