Von der Hundesteuer abmelden
Wenn der geliebte Hund verstirbt, ist die Trauer groß. Die Gefühlswelt steht kopf und oft kann man kaum einen klaren Gedanken fassen. Auch wenn das der Fall ist, müssen nach dem Tod des Vierbeiners einige Dinge erledigt werden. Unter anderem müssen Sie Ihren Hund beim zuständigen Ordnungsamt von der Hundesteuer abmelden. Für die Abmeldung benötigen Sie eine Kopie der Todesbescheinigung, die Ihnen ein Tierarzt ausstellen kann.
Wohin mit dem Körper?
Tierkörperbeseitigung
In Deutschland ist es nicht verpflichtend, verstorbene Hunde zu bestatten. Allerdings besteht eine behördliche Beseitigungspflicht. Doch für viele Hundehalter ist die sogenannte Tierkörperbeseitigung vor dem Hintergrund einer würdevollen Abschiednahme undenkbar. Daher entscheiden sich viele Tierhalter dagegen.
Hund im eigenen Garten begraben
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihren verstorbenen Hund im eigenen Garten zu begraben. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss zum Beispiel das Grundstück, auf dem Sie Ihren Hund beisetzen möchten, Ihnen gehören. Außerdem darf sich das Grundstück nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet befinden.
Hund auf dem Tierfriedhof beisetzen
Es ist auch möglich, dass Sie Ihren Hund auf einem Tierfriedhof beisetzen lassen. Deutschlandweit gibt es etwa 160 Tierfriedhöfe. Wenn Sie sich für diese Alternative entscheiden, müssen Sie mit Kosten für die Miete eines Grabes rechnen. Auch Kosten für die Grabpflege können anfallen.
Hund im Tierkrematorium einäschern
Eine weitere Alternative ist die sogenannte Kleintierbestattung. Dabei handelt es sich um die Einäscherung in einem Tierkrematorium. Nach der Kremierung Ihres Hundes können Sie frei darüber entscheiden, was mit der Asche passieren soll. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, die Asche in einer Urne mit nach Hause zu nehmen und dort im Gedenken an Ihren Hund an einem besonderen Ort aufzustellen.
Krematorien und Tierbestatter für Hunde / Kleintiere
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Häufig gestellte Fragen
Wenn Ihr geliebter Hund verstirbt, sollten Sie zunächst die Hundesteuer beim Ordnungsamt abmelden. Danach müssen Sie entscheiden, was mit dem Körper Ihres verstorbenen Hundes geschehen soll. Eine Möglichkeit ist die Bestattung auf einem Tierfriedhof.