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Was tun, wenn das Pferd gestorben ist?

Aktualisiert: 22. Oktober 2024 ~ 2 Minuten Lesezeit Veröffentlicht:

Auch wenn der Gedanke schmerzlich ist: Irgendwann kommt der Tag, an dem das eigene Pferd verstirbt. Natürlich ist dann die Trauer um den treuen Wegbegleiter groß. Dennoch müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Was ist zu tun, wenn das Pferd gestorben ist? Wir informieren Sie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist gesetzlich verboten, Pferde im Rahmen von Erdbestattungen beizusetzen.
  • Alternative Beisetzungsmöglichkeiten bietet die Einäscherung in einem Tierkrematorium.

Meldepflicht für verstorbene Pferde

Im Rahmen der sogenannten Tierkörperbeseitigung besteht in Deutschland aufgrund des Seuchenschutzes eine Meldepflicht für verstorbene Pferde. Daher müssen Sie den Todesfall Ihres Pferdes bei der zuständigen Behörde melden. Oft handelt es sich dabei um die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt. Die Meldung bedeutet jedoch nicht, dass der Körper des verstorbenen Pferdes auch zwangsläufig durch eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden muss. Generell ist auch eine Pferdebestattung in einem Tierkrematorium möglich.

Wohin mit dem Körper des Pferdes?

Ist eine Erdbestattung für Pferde möglich?

Die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland sind eindeutig und verbieten die Erdbestattung von Pferden.

Tierkörperbeseitigungsanstalt und Schlachtbetrieb

Generell besteht eine Beseitigungspflicht für verstorbene Pferde. Dabei konnten Pferdehalter bis ins Jahr 2017 lediglich zwischen zwei Optionen entscheiden: Das verstorbene Pferd konnte zur Weiterverarbeitung einem Schlachtbetrieb übergeben werden oder einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zur Entsorgung.

Pferdebestattung im Tierkrematorium

Seit 2018 gibt es eine weitere Möglichkeit – die Pferdebestattung in einem Tierkrematorium. Immer häufiger entscheiden sich Pferdehalter aus Gründen der Tierliebe und eines würdevollen Abschieds für die Einäscherung Ihres Pferdes im Krematorium.

Krematorien und Tierbestatter für Pferde / Großtiere

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Voraussetzungen für eine Pferdebestattung

Wer sein verstorbenes Pferd einäschern lassen möchte, braucht in jedem Fall eine Genehmigung vom zuständigen Veterinäramt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Es muss also ein entsprechender Antrag beim Veterinäramt gestellt werden. Nur wenn dem „Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines Equiden" stattgegeben wurde, darf die Einäscherung erfolgen.

Was passiert mit der Asche des Pferdes?

Es gibt zwei Arten der Einäscherung – die Einzelkremierung und die Gemeinschaftskremierung. Handelt es sich um eine Einzelkremierung, können Sie beispielsweise die Asche in einer Tierurne Ihrer Wahl mit nach Hause nehmen. Im Rahmen einer Gemeinschaftskremierung ist das nicht möglich. Daher bieten Tierbestatter eine Alternative an – die Ausstreuung der Asche in speziell dafür vorgesehenen Streubeeten.

Häufig gestellte Fragen

In Deutschland besteht im Rahmen der sogenannten Tierkörperbeseitigung aufgrund des Seuchenschutzes eine Meldepflicht für verstorbene Pferde. Daher müssen Sie den Todesfall Ihres Pferdes bei der zuständigen Behörde, oft der Tierkörperbeseitigungsanstalt, melden. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Körper des Pferdes durch diese Einrichtung entsorgt werden muss. Alternativ ist auch eine Pferdebestattung in einem Tierkrematorium möglich.

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