Simon Walter
Geschrieben von: Simon Walter

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Feuerbestattung ermöglicht zahlreiche Beisetzungsvarianten.
  • Für eine Feuerbestattung empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung schriftlich zu fixieren. Zu diesem Zweck gibt es die sogenannte Kremationsverfügung. Gibt es keine Verfügung, entscheiden in der Regel die Angehörigen über die Bestattungsart.
  • Einige Varianten der Feuerbestattung bieten einen alternativen Beisetzungsort zum Friedhof – etwa die Seebestattung.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich wird zwischen zwei Bestattungsarten unterschieden – der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Dabei sind im Rahmen von Feuerbestattungen zahlreiche Bestattungsvarianten möglich, beispielsweise die Seebestattung und die Baumbestattung.

mehr erfahren

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe "Feuerbestattung" und "Urnenbeisetzung" oft als Synonyme verwendet. Doch es gibt streng genommen einen Unterschied. Ist von einer Feuerbestattung die Rede, dann ist damit die Einäscherung in einem Krematorium gemeint. Hingegen dazu wird mit dem Begriff Urnenbeisetzung die eigentliche Beisetzung der Asche eines Verstorbenen in einer Urne beschrieben.

mehr erfahren

Simon Walter
Artikel geschrieben von: Simon Walter

Dr. Simon J. Walter ist Kulturbeauftragter des Bundesverbandes. Als Kulturbeauftragter vertritt er außerdem das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. mit der Stiftung Deutsche Bestattungskultur und den Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes mit der Fachzeitschrift „bestattungskultur".

Weitere Artikel lesen