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Bestattung

Aktualisiert: 15. Januar 2024 ~ 1 Minuten Lesezeit Veröffentlicht: 21. Juni 2018

Oft werden die Bezeichnungen Beerdigung und Bestattung gleichgesetzt. Das ist jedoch nicht ganz richtig, denn die Begriffe beschreiben unterschiedliche Dinge.

Elke Herrnberger
Geschrieben von: Elke Herrnberger

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Begriff Beerdigung ist gemeint, dass eine verstorbene Person in einem klassischen Erdgrab beigesetzt und das Grab mit Erde geschlossen wird.
  • Der Begriff Bestattung beschreibt mehr als die eigentliche Beisetzung in einem Erdgrab und umfasst zum Beispiel auch zeremonielle Abläufe wie die Trauerfeier.

Was ist eine Bestattung?

Der Begriff Bestattung ist weit gefasst. Dieser beschreibt nicht nur den Akt der Beisetzung des Verstorbenen an der Grabstätte, sondern auch zeremonielle Abläufe wie die Trauerfeier oder die Abschiednahme vom Verstorbenen im Rahmen einer Aufbahrung.

Was ist eine Beerdigung?

Unterschied zwischen Beerdigung und Bestattung

Der Begriff Beerdigung ist enger gefasst. Mit dem Begriff wird beschrieben, dass eine verstorbene Person in einem klassischen Erdgrab beigesetzt wird. Dabei wird das Grab mit Erde geschlossen – ob im Rahmen einer Erdbestattung in einem Sarg oder bei einer Feuerbestattung in einer Urne. Der Begriff Beerdigung leitet sich also von der Bestattungsform beziehungsweise von der Grabart ab.

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Häufig gestellte Fragen

Elementarer Bestandteil einer würdigen und guten Bestattung ist neben einer einfühlsamen Beratung durch einen qualifizierten Bestatter insbesondere der Umgang mit dem Verstorbenen. Eine sogenannte „hygienische Versorgung“, also das Waschen und Ankleiden eines Verstorbenen gehört ebenso dazu wie das Arrangement der Trauerfeier, die Möglichkeit einer individuellen Abschiednahme sowie die Erledigung vielfältiger Formalitäten und bürokratischer Gänge.

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Elke Herrnberger
Artikel geschrieben von: Elke Herrnberger

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.

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