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Die Schlichtungsstelle

Aktualisiert: 22. Februar 2025 ~ 1 Minuten Lesezeit Veröffentlicht: 08. August 2018

Ein Fehler in der Traueranzeige, eine missverständliche Rechnung: Jeder tatsächliche oder auch nur so empfundene Mangel kann bei einer Bestattung schnell zu Unstimmigkeiten zwischen Angehörigen und einem Bestatter führen. Damit es nicht gleich zu einem Streit vor Gericht kommt, hat das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. eine Schlichtungsstelle eingerichtet.

Antje Bisping
Geschrieben von: Antje Bisping

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Ziele der Schlichtungsstelle und das Schlichtungsverfahren

Die Ziele

Im Rahmen einer Beerdigung und Bestattung kann es vorkommen, dass Angehörige aus unterschiedlichen Gründen vielleicht nicht mit der Dienstleistung eines Bestatters einverstanden sind. Für solche Fälle hat das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. seine Schlichtungsstelle gegründet. Um unnötige Kosten und unerfreuliche Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist es das Ziel der Einrichtung, mithilfe eines unabhängigen Gremiums Streitfälle zwischen Bestattern und Auftraggebern im Einvernehmen und ohne Gerichtsprozess zu klären – kostenlos.

Das Schlichtungsverfahren

Im Schlichtungsverfahren äußern sich der Bestatter und der Kunde schriftlich zu der im Raum stehenden Reklamation. Sind klärende Gutachten zu erstellen, werden vereidigte Sachverständige der Handwerkskammern herangezogen. Wie auch immer im Einzelfall entschieden wird, der Rechtsweg bleibt den Streitenden offen. Doch die Erfolgsquote ist hoch.

Wenden Sie sich im Fall der Fälle an Ihren Ansprechpartner:

Christian Jäger
Assessor jur.
Cecilienallee 5
40474 Düsseldorf
Fax: +49 211 16008-61
E-Mail: schlichtungsstelle@@bestatter..de

Antje Bisping
Artikel geschrieben von: Antje Bisping

Antje Bisping ist Prokuristin der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Als Rechtsanwältin ist sie darüber hinaus für Rechtsangelegenheiten des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. einschließlich der angeschlossenen Organisationen sowie für das Markenzeichen der Bestatter und die Sachverständigen im Bestattungsgewerbe verantwortlich.

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