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Friedhof

Aktualisiert: 22. Februar 2025 ~ 5 Minuten Lesezeit Veröffentlicht: 21. Juni 2018

Die Bedeutung des Wortes Friedhof hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Ursprünglich bezeichnete der vom althochdeutschen Wort „frithof“ abgeleitete Begriff einen bestimmten Bereich um eine Kirche herum. Heute sind Friedhöfe nicht mehr an die unmittelbare Umgebung von Kirchen gebunden, sodass es beispielsweise zahlreiche Waldfriedhöfe gibt. Der Friedhof ist zu einem Ort geworden, an dem Verstorbene nicht nur beigesetzt werden. Zudem ist der Friedhof für Angehörige von Verstorbenen ein wichtiger Ort des Gedenkens an geliebte Menschen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gibt es die sogenannte Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen.
  • Auf Friedhöfen gibt es unterschiedliche Grabarten für die Beisetzung von Verstorbenen.
  • Um das Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf einem Friedhof zu erwerben, müssen die sogenannten Friedhofsgebühren entrichtet werden.
  • Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle kann in der Regel nur verlängert werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt.

Was ist ein Friedhof?

In den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer ist vorgeschrieben, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Diese gesetzliche Vorgabe wird als sogenannte Friedhofspflicht bezeichnet, manchmal auch als Friedhofszwang. Für die Bestattung auf einem Friedhof werden unterschiedliche Grabarten angeboten. Dabei hat ein Friedhof nicht nur den Zweck, das nötige Areal für Bestattungen zu bieten. Darüber hinaus können Hinterbliebene an diesem friedlichen Ort Grabstätten für Verstorbenen errichten. Damit ist der Friedhof auch ein Ort des Gedenkens, der jederzeit von Angehörigen und Freunden besucht werden, um beispielsweise Blumen oder Kerzen an Gedenktagen wie Allerheiligen und Allerseelen aufzustellen. Dadurch haben Angehörige die Möglichkeit, ihre Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten.

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Welche Friedhofsarten gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Friedhöfen. Manche erinnern aufgrund ihrer großen Fläche an einen Park. Daher werden diese Friedhöfe auch Parkfriedhöfe genannt. Im Gegensatz dazu gibt es kleinere Dorffriedhöfe. Zudem ist in den letzten Jahren aufgrund der Naturverbundenheit vieler Menschen, die sich eine Bestattung im Grünen wünschen, eine besondere Art des Friedhofs entstanden – der Waldfriedhof. Dort können Verstorbene in einer Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt werden. 

Die Friedhofsarten im Überblick

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Friedhofsgebühren

Grabkosten und Beisetzungsgebühr

Wenn ein Verstorbener auf einem Friedhof beerdigt wird, dann müssen Gebühren für das Nutzungsrecht an der Grabstätte entrichtet werden – die sogenannten Friedhofsgebühren. Diese setzen sich aus den Grabkosten und den Beisetzungsgebühren zusammen. 

Grabkosten für Grabstelle

Die Grabkosten müssen für die Nutzung der Grabstelle entrichtet werden. Die Nutzungsdauer erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 15 bis 25 Jahren. Die Zeitspanne, in der das Grab genutzt wird, bezeichnet man als Ruhezeit

Beisetzungsgebühr für unterschiedliche Leistungen

  • das Ausheben der Grabstelle
  • Matten oder Grün zur Auskleidung des Grabes
  • das Schließen des Grabes

Friedhöfe für verschiedene Religionen

Je nach Religion gibt es unterschiedliche Sitten und Bräuche, die auf Friedhöfen herrschen. 

Natürlich werden nicht nur Verstorbene christlichen Glaubens auf einem Friedhof bestattet. Daher werden auf immer mehr Friedhöfen Bereiche angelegt, auf denen im Rahmen von Bestattungen die Bräuche anderer Kulturen und Glaubensrichtungen gewahrt bleiben. 

Jüdische Friedhofsbereiche

So gibt es beispielsweise Friedhofsbereiche für Verstorbene jüdischen Glaubens. Denn es ist üblich, dass das Nutzungsrecht an einer Grabstelle irgendwann ausläuft und an jemand anderen vergeben wird. Das bedeutet, dass auch der Grabstein entfernt werden muss. Jedoch sieht das der jüdische Glaube nicht vor. Auf einem jüdischen Friedhof wird ein Grabplatz nur an eine Person vergeben.  

Muslimische Friedhofsbereiche

Auch muslimische Grabfelder sind in Anlehnung an den Glauben gestaltet. Daher richten sich die Grabsteine an der Position Mekkas aus. Es war lange Zeit üblich, dass Muslime ihre Verstorbenen im Heimatland bestatten ließen, da lediglich dort eine Beerdigung nach traditionell islamischen Riten möglich war. Heute werden deutschlandweit auf Friedhöfen immer öfter Grabfelder angelegt, die eigens für muslimische Beerdigungen nach islamischen Riten vorgesehen sind.

Geschichte des Friedhofs

Die Geschichte des Friedhofs beginnt in der Steinzeit. Schon damals war die Beerdigung und Bestattung der Verstorbenen ein fester Bestandteil der Gemeinschaftskultur. Die Sesshaftigkeit der Menschen führte dazu, dass auch Orte entstanden, die für die Beisetzung Verstorbener vorgesehen waren. Im späteren Mittelalter waren diese Orte dann im direkten Umfeld von Kirchen zu finden, weshalb sie auch Kirchhöfe genannt wurden. Doch in Zeiten von Pest und Hungersnot wurde die Zahl Verstorbener immer größer und der Platz für Grabstellen knapp. Viele Verstorbene mussten umgebettet werden, auch um das Risiko gesundheitlicher Gefahren zu minimieren. Dadurch verlagerte sich der Beisetzungsort auf Gebiete, die außerhalb der Stadtmauern lagen. Hier entstanden die ersten sogenannten Zentralfriedhöfe. 

Grabauflösung auf Friedhöfen

Ruhefristen für Gräber

Auf Friedhöfen gibt es sogenannte Ruhezeiten für Gräber. Die Ruhefrist bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Grab in der Regel nicht aufgelöst werden darf. Ist die Ruhezeit verstrichen und das Nutzungsrecht an der Grabstelle abgelaufen, kommt es zur Grabauflösung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts kann lediglich für Wahlgräber beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Es gibt verschiedenen Arten von Friedhöfen. Einige gleichen aufgrund ihrer Größe einem Park, sodass sie Parkfriedhöfe genannt werden. Im Gegensatz dazu gibt es kleinere Dorffriedhöfe.

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In der Regel darf ein Grab für die Dauer von 20 bis 30 Jahren genutzt werden. Die Dauer der Grabnutzung ist unter anderem abhängig von der Wahl der Grabart und den Regelungen der jeweiligen Friedhofsträger.

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Friedhofsgebühren müssen für das sogenannte Nutzungsrecht an einer Grabstelle entrichtet werden.

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Friedhofsgebühren setzten sich aus zwei Posten zusammen – den Grabnutzungsgebühren und den Beisetzungskosten. Die Grabnutzungsgebühren fallen für die Nutzung des Grabes auf bestimmte Zeit an. Die Beisetzungskosten setzen sich aus Posten zusammen, die für die Bereitstellung des Grabes entstehen. Dazu gehört zum Beispiel das Öffnen der Grabstelle.

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Ist die Dauer für das Nutzungsrecht an einer Grabstelle abgelaufen, wird das Grab in der Regel aufgelöst und eingeebnet. In einigen Fällen kann das Nutzungsrecht verlängert werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes für ein Reihengrab ist nur selten möglich.

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Laut Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, müssen die Erben des Verstorbenen die Kosten der Bestattung tragen. Dazu gehören auch die Kosten für den Erwerb einer Grabstelle.

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