Pflichtteil Erbe: Pflichtteilsanspruch trotz Enterbung im Testament

Wer vom Erblasser testamentarisch enterbt wurde und ein Nahverwandter ist, für den besteht dem Gesetz nach meist dennoch ein Anspruch auf einen Teil vom Erbe. Dieser Teil wird als Pflichtteil vom Erbe bezeichnet. In welcher Höhe der Pflichtteil für die Erben ausfällt, ist gesetzlich geregelt. Wir informieren Sie über den Pflichtteilsanspruch und die gesetzlichen Regelungen.


Pflichtteil: Das Wichtigste in Kürze

  • Nahverwandte eines Erblassers haben per Gesetz einen Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe. Das gilt in der Regel selbst dann, wenn Nahverwandte im Rahmen eines Testaments enterbt wurden.
  • Die Höhe des Pflichtteils ist unter anderem von den gesetzlichen Erbquoten und vom Verkehrswert des Nachlasses am Todestag des Erblassers abhängig.

Was ist der sogenannte Pflichtteil vom Erbe?

Enterbung nur eingeschränkt möglich

Wenn Erblasser ihr Testament schreiben, kommt es manchmal vor, dass sie nahe Verwandte enterben. Die sogenannte Testierfreiheit gibt ihnen grundsätzlich das Recht dazu. Jedoch kann ein Erblasser Nahverwandte nicht uneingeschränkt enterben.

Enterbung nach Erbrecht: Per Gesetz Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe

Die im Erbrecht des BGB verankerten Regelungen zum sogenannten Pflichtteil vom Erbe sprechen Nahverwandten von Erblassern in der Regel selbst dann einen bestimmten Teil vom Erbe zu, wenn diese testamentarisch enterbt wurden.

Pflichtteil für Nahverwandte vom Erblasser – trotz Enterbung im Testament

Nahverwandte (Kind, Ehegatte, ...) eines Erblassers, die per Testament vom Erbe ausgeschlossen werden, jedoch aufgrund der gesetzlichen Erbfolge weiterhin einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, werden Pflichtteilsberechtigte genannt. 

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Besteht für gesetzliche Erben in jedem Fall ein Anspruch auf einen Teil vom Erbe?

Wann besteht kein Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe?

Es gibt Ausnahmefälle, in denen pflichtteilsberechtigte Erben ihren Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe verlieren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Pflichtteilsberechtigte ein Verbrechen begehen, das sich gegen den Erblasser, dessen Partner oder nahe Verwandte richtet. Unter solchen Umständen können pflichtteilsberechtigte Person dem Recht nach vom Erbe ausgeschlossen werden.

Wer hat Anspruch auf einen Teil/Pflichtteil vom Erbe?

Wer ist dem Recht nach pflichtteilsberechtigt?

Nach § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, sind folgende Personen Pflichtteilsberechtigte und haben somit Anspruch auf einen Teil vom Erbe:

Pflichtteilsberechtigte:

  • Abkömmlinge des Erblassers (Kind, Kinder, Enkel und Urenkel) erhalten einen Pflichtteil
  • Ehe- oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers erhalten einen Pflichtteil
  • Eltern des Erblassers erhalten einen Pflichtteil

Personen, die nicht im Sinne des Pflichtteils Berechtigte sind

  • Geschwister des Erblassers
  • nichteheliche Lebensgefährten des Erblassers
  • Onkel und Tanten des Erblassers
  • Neffen und Nichten des Erblassers
  • Großeltern des Erblassers
  • entfernte Verwandte des Erblassers

Wie hoch ist der Pflichtteil für Erben bzw. Kinder des Erblassers?

Bemessungsgrundlagen für einen Teil vom Erbe

Wie hoch der Pflichtteil für Erben ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich jedoch bilden die gesetzlichen Erbquoten und der Vermögenswert des Nachlasses am Todestag des Erblassers die Bemessungsgrundlage für die Pflichtteilhöhe. Dabei betragen die gesetzlichen Erbquoten immer die Hälfte dessen, was Pflichtteilsberechtigte nach gesetzlicher Erbfolge im Erbfall geerbt hätten.

Ein Beispiel: Pflichtteil vom Erbe für Ehegatten mit zwei Kindern

Ein verheiratetes Ehepaar hat zwei Kinder. Der Ehemann verstirbt. Der gesetzlichen Erbfolge nach bedeutet das für die Ehefrau, dass sie aufgrund des Todesfalls ihres Mannes 50 % des Nachlasses erbt, ihren Kindern stehen jeweils 25 % zu. Hat nun der Erblasser im Rahmen eines Testaments seine Kinder enterbt, erben diese nur noch die Hälfte dessen, worauf sie der gesetzlichen Erbfolge nach Anspruch gehabt hätten. In diesem Fall würde die Höhe des Pflichtteils für die Kinder jeweils 1/8 statt 1/4 des Nachlasses betragen. 

Kein Pflichtteil vom Erbe, solange der Erblasser am Leben ist

Solange der Erblasser am Leben ist, kann kein Pflichtteilsberechtigter den Anspruch auf seinen Teil vom Erbe geltend machen. Der Anspruch auf den Pflichtteil besteht erst nach dem Tod des Erblassers, wenn der Erbfall eintritt.

Pflichtteil berechnen

Verrechnung von Aktivbestand und Passivbestand des Nachlasses

Da sich die konkrete Höhe des Pflichtteils nicht nur aus der Erbquote, sondern auch aus dem tatsächlichen Vermögenswert des Nachlasses ergibt, muss dieser ermittelt werden. Dafür werden der sogenannte Aktiv- und Passivbestand des Nachlasses miteinander verrechnet. Die Differenz zwischen beiden Posten ergibt die tatsächliche Nachlasssumme, aus der sich wiederrum die konkrete Höhe des Pflichtteils ermitteln lässt.

Aktivbestand des Nachlasses

Alle Vermögenswerte des Erblassers gehören zu den Aktiva. Diese sind zur Berechnung des Pflichtteils erforderlich. Zu den Aktiva zählen unter anderem folgende Posten:

  • Immobilien
  • Automobile
  • Bank- und Wertpapierguthaben
  • Forderungen

Ausgenommen von den Aktiva sind Positionen, die nicht vererbt werden können. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wohnungsrechte
  • Unterhaltsansprüche

Passivbestand des Nachlasses

Zum Passivbestand gehören generell Posten, die im Zusammenhang mit Schulden des Erblassers stehen. Diese Schulden werden Erblasserschulden genannt und können vererbt werden. Unter anderem gehören folgende Schulden dazu:

  • Zahlungspflichten aus Verträgen
  • Steuerschulden
  • Schulden aus Schenkungsversprechen
  • Kreditverbindlichkeiten

Ebenfalls gehören die sogenannten Erbfallschulden zum Passivbestand des Nachlasses, beispielsweise folgende:

  • Die Kosten der Beerdigung
  • Ersatzpflicht für Sozialhilfekosten
  • Kosten der Auskunftserteilung und Wertermittlung im Rahmen des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Was bedeutet Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Es kommt vor, dass Erblasser zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens als Schenkung Dritten vermachen. Das kann dazu führen, dass Pflichtteilsansprüche von Pflichtteilsberechtigten geschmälert werden. In einem solchen Fall besteht für Pflichtteilsberechtigte in der Regel die Möglichkeit, vom Beschenkten Ersatz für die geschmälerten Pflichtteilsansprüche rechtlich geltend zu machen. Dieser Anspruch wird Pflichtteilsergänzungsanspruch genannt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil vom Erbe?

Es gibt unterschiedliche Faktoren, die im Einzelfall die Höhe des gesetzlichen Pflichtteils vom Erbe beeinflussen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass die gesetzlichen Erbquoten und der Vermögenswert des Nachlasses am Todestag des Erblassers die Bemessungsgrundlage für die Pflichtteilhöhe darstellen. Dabei betragen die gesetzlichen Erbquoten immer die Hälfte dessen, was Pflichtteilsberechtigte nach gesetzlicher Erbfolge im Erbfall geerbt hätten.

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